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ADR-Sätze

Gefahrgut ADR Koffer 2
Ausrüstung für persönlichen und allgemeinen Schutz gemäß Abschnitt 8.1.5 des ADR:Schutzausrüstung nach ADR/GGVSEB 8.1.5 Geeignet für Gefahrzettel-Klassen: 1, 1.4, 1.5, 1.6, 2.1, 2.2, 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 6.2, 7A, 7B, 7C, 7D, 7E (ohne Atemschutz) Der Inhalt erfüllt nicht die ADR-Anforderung für Klasse 2.3 Giftige Gase, Klasse 6.1 Giftige Stoffe, ADR Sondervorschrift S2Fahrzeuge mit abgedeckten Ladeflächen (z.B. Planen- oder Kofferaufbau), die flüssige Stoffe miteinem Flammpunkt bis höchstens 60 °C oder entzündbare Stoffe oder Gegenstände der Klasse 2 befördern, müssen mit einem Beleuchtungsgerät betreten werden.Inhalt 1x Koffer Kunststoff leer 1x schriftliche Weisung 1x Augenspülflüssigkeit 1x Warnblinkleuchte LED mit Arbeitslicht 1x Batterien LR20 MONO (VPE2) 1x Schutzbrille 1x Schutzhandschuh 1x Schaufel 1x Kanalabdeckung 1x Taschenlampe gummiertBitte beachten Sie:Die folgenden Ausrüstungsgegenstände sollten sich an Bord der Beförderungseinheit befinden: 1 Unterlegkeil, 1 selbststehende Warnzeichen (z.B. Warnblinkleuchte, Warndreieck), 1 Warnweste pro Besatzungsmitglied. Diese Ausrüstungsgegenstände sind nicht Bestandteil dieses Angebots, da sie zur Grundausrüstung Ihres Fahrzeugs gehören. Weitere Ausrüstungsgegenstände können von verschiedenen Unternehmen während der Be- und Entladung oder beim Betreten des Firmengeländes gefordert werden, entsprechen jedoch keiner ADR-Grundlage.leichte Schutzbekleidung, Halbmaske mit Filter, Schutzstiefel, Umweltschutzset (Eimer, Schaufel/Besen und Ölbinder)

96,55 €*
Gefahrgutausrüstung bis 3,5 t
Ausrüstung für den persönlichen und allgemeinen Schutz und für die Durchführung allgemeiner und gefahrenspezifischer Notfallmaßnahmen, die sich gemäß Abschnitt 8.1.5 des ADR an Bord der Beförderungseinheit befinden muss. bis 3,5 t - Basisausrüstung (begrenzt) geeignet für Gefahrzettel-Klassen: 1, 1.4, 1.5, 1.6, 2.1, 2.2, 5.1, 5.2, 6.2, 7A, 7B, 7C, 7D, 7E (ohne Atemschutz) Der Inhalt erfüllt nicht die ADR-Anforderung für nachfolgend aufgeführte Gefahrzettel-Klassen:Klasse 2.3 giftige GaseKlasse 3 entzündbare flüssige StoffeKlasse 4.1 entzündbare feste StoffeKlasse 4.3 Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bildenKlasse 6.1 giftige StoffeKlasse 8 ätzende StoffeKlasse 9 verschiedene gefährliche Stoffe und GegenständeADR Sondervorschrift S2Beachten Sie bitte,dass sich nachfolgend aufgeführte Ausrüstungen an Bord der Beförderungseinheit befinden müssen! Da diese Ausrüstungs-gegenstände zur Grundausrüstung eines Fahrzeuges gehören, sind sie nicht Bestandteil dieses Angebotes.1 Unterlegkeil1 selbststehende Warnzeichen (z.B. Warnblinkleuchte, Warndreieck)1 Warnweste (für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung)Weiterhin können unten aufgeführte Ausrüstungsgegenstände von diversen Unternehmen zur Be- und Entladung sowie beim betreten des Firmengeländes gefordert bzw. verlangt werden (sie entsprechen keiner ADR-Grundlage):leichte SchutzbekleidungHalbmaske mit FilterSchutzstiefelUmweltschutzset (Eimer, Schaufel/Besen und Ölbinder)INHALT2 Feuerlöscher 2 kg2 Warntafeln 400x300 mm orange1 Koffer Kunststoff leer1 schriftliche Weisung1 Augenspülflüssigkeit1 Warnblinkleuchte LED mit Arbeitslicht2 Batterien LR20 MONO1 Schutzbrille1 Schutzhandschuh1 Taschenlampe gummiert

146,00 €*
Gefahrgutausrüstung 3,5 t bis 7,5 t S2
Ausrüstung für den persönlichen und allgemeinen Schutz für die Durchführung allgemeiner und gefahrenspezifischer Notfallmaßnahmen, die sich gemäß Abschnitt 8.1.5 des ADR an Bord der Beförderungseinheit befinden muss: geeignet für alle Gefahrzettel-Klassen (mit Atemschutz).alle Klassen und ADR-Sondervorschrift S2Beachten Sie bitte,dass sich nachfolgend aufgeführte Ausrüstungen an Bord der Beförderungseinheit befinden sollten! Wir gehen davon aus, dass diese Ausrüstungsgegenstände zur Grundausrüstung Ihres Fahrzeuges gehören, somit sind sie nicht Bestandteil dieses Angebotes!1 Unterlegkeil1 selbststehende Warnzeichen (z.B. Warnblinkleuchte, Warndreieck)1 Warnweste (für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung)Weiterhin können unten aufgeführte Ausrüstungsgegenstände von diversen Unternehmen zur Be- und Entladung sowie beim Betreten des Firmengeländes gefordert bzw. verlangt werden: Sie entsprechen aber keiner ADR-Grundlage.leichte SchutzbekleidungHalbmaske mit FilterSchutzstiefelUmweltschutzset (Eimer, Schaufel/Besen und Ölbinder)INHALT23500000 Feuerlöscher 6 kg23500500 Feuerlöscher 2 kg23703550 Warntafel 400x300 mm orange2 x26003000 Koffer Kunststoff leer45000520 Vollschutzmaske25002722 Atemschutzfilter85033300 schriftliche Weisung25002100 Augenspülflüssigkeit24501000 Warnblinkleuchte LED mit Arbeitslicht24512100 Batterie LR20 MONO25002200 Schutzbrille20650500 Schutzhandschuh26332100 Schaufel23775550 Kanalabdeckung24513200 Taschenlampe Ex.- geschützt - laut Sondervorschrift S2(Fahrzeuge mit abgedeckten Ladeflächen (z.B. Planen- oderKofferaufbau), welche flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt bishöchstens 60 °C oder die entzündbare Stoffe oder Gegenstände derKlasse 2 befördern, dürfen nur mit solch einem Beleuchtungsgerätbetreten werden.)

160,23 €*
Gefahrgut ADR Koffer 1
Schutzausrüstung nach ADR/GGVSEB 8.1.5 geeignet für Gefahrzettel-Klassen: 1, 1.4, 1.5, 1.6, 2.1, 2.2, 5.1, 5.2, 6.2, 7A, 7B, 7C, 7D, 7E (ohne Atemschutz)Ausrüstung für den persönlichen und allgemeinen Schutz für die Durchführung allgemeiner und gefahrenspezifischer Notfallmaßnahmen,die sich gemäß Abschnitt 8.1.5 des ADR an Bord der Beförderungseinheit befinden muss.Der Inhalt erfüllt nicht die ADR-Anforderung für nachfolgend aufgeführte Gefahrzettel-Klassen:Klasse 2.3 giftige GaseKlasse 3 entzündbare flüssige StoffeKlasse 4.1 entzündbare feste StoffeKlasse 4.3 Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bildenKlasse 6.1 giftige StoffeKlasse 8 ätzende StoffeKlasse 9 verschiedene gefährliche Stoffe und GegenständeADR Sondervorschrift S2:Fahrzeuge mit abgedeckten Ladeflächen (z.B. Planen- oder Kofferaufbau), welche flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt bis höchstens 60 °Coder die entzündbare Stoffe oder Gegenstände der Klasse 2 befördern, dürfen nur mit solch einem Beleuchtungsgerät betreten werden.Beachten Sie bitte,dass sich nachfolgend aufgeführte Ausrüstungen an Bord der Beförderungseinheit befinden müssen! Da diese Ausrüstungsgegenständezur Grundausrüstung eines Fahrzeuges gehören, sind sie nicht Bestandteil dieses Angebotes.1 Unterlegkeil1 selbststehende Warnzeichen (z.B. Warnblinkleuchte, Warndreieck)1 Warnweste (für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung)Weiterhin können unten aufgeführte Ausrüstungsgegenstände von diversen Unternehmen zur Be- und Entladung sowie beim Betretendes Firmengeländes gefordert bzw. verlangt werden:(sie entsprechen keiner ADR-Grundlage)leichte SchutzbekleidungHalbmaske mit FilterSchutzstiefelUmweltschutzset (Eimer, Schaufel/Besen und Ölbinder)INHALT1 Koffer1 schriftliche Weisung1 Augenspülflüssigkeit1 Warnblinkleuchte LED mit Arbeitslicht2 Batterien LR20 MONO1 Schutzbrille1 Schutzhandschuh1 Taschenlampe gummiert 

58,39 €*