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"Gefahrgut ADR Koffer 3"
Der Gefahrgut ADR Koffer 3 ist eine umfassende Schutzausrüstung gemäß ADR/GGVSEB 8.1.5.
Er enthält persönliche und allgemeine Schutzausrüstung für die Durchführung von Notfallmaßnahmen
gemäß Abschnitt 8.1.5 des ADR. Der Koffer ist geeignet für alle Gefahren-Klassen und beinhaltet
auch Atemschutz.
Bitte beachten Sie,
dass sich nachfolgend aufgeführte Ausrüstungen an Bord der Beförderungseinheit befinden
sollten! Wir gehen davon aus, dass diese Ausrüstungsgegenstände zur Grundausrüstung Ihres
Fahrzeuges gehören, somit sind sie nicht Bestandteil dieses Angebotes!
1 Unterlegkeil
1 selbststehende Warnzeichen (z.B. Warnblinkleuchte, Warndreieck)
1 Warnweste (für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung)
Weiterhin können unten aufgeführte Ausrüstungsgegenstände von diversen Unternehmen zur
Be- und Entladung sowie beim Betreten des Firmengeländes gefordert bzw. verlangt werden:
Sie entsprechen aber keiner ADR-Grundlage.
Inhalt:
- 1 Koffer Kunststoff leer
- 1 Vollschutzmaske
- 1 Atemschutzfilter
- 1 schriftliche Weisung
- 1 Augenspülflüssigkeit
- 1 Warnblinkleuchte LED mit Arbeitslicht
- 2 Batterien LR20 MONO
- 1 Schutzbrille
- 1 Schutzhandschuh
- 1 Schaufel
- 1 Kanalabdeckung
- 1 Taschenlampe gummiert