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Gefahrgut ADR Koffer 3

Produktinformationen für:
"Gefahrgut ADR Koffer 3"

Der Gefahrgut ADR Koffer 3 ist eine umfassende Schutzausrüstung gemäß ADR/GGVSEB 8.1.5.
Er enthält persönliche und allgemeine Schutzausrüstung für die Durchführung von Notfallmaßnahmen
gemäß Abschnitt 8.1.5 des ADR. Der Koffer ist geeignet für alle Gefahrzettel-Klassen und beinhaltet
auch Atemschutz.

Bitte beachten Sie, dass der Inhalt nicht die ADR-Anforderung gemäß Sondervorschrift S2 erfüllt,
die für Fahrzeuge mit abgedeckten Ladeflächen gilt. Zur Grundausrüstung ,und daher nicht teil dieses
Angebotes, gehören ein Unterlegkeil, ein selbststehendes Warnzeichen und eine Warnweste für jedes
Besatzungsmitglied. Zusätzlich können weitere Ausrüstungsgegenstände wie leichte Schutzbekleidung,
Schutzstiefel und Umweltschutzsets von Unternehmen gefordert werden, entsprechen jedoch nicht der
ADR-Grundlage.

Inhalt:

  • 1 Koffer Kunststoff leer
  • 1 Vollschutzmaske
  • 1 Atemschutzfilter
  • 1 schriftliche Weisung
  • 1 Augenspülflüssigkeit
  • 1 Warnblinkleuchte LED mit Arbeitslicht
  • 2 Batterien LR20 MONO
  • 1 Schutzbrille
  • 1 Schutzhandschuh
  • 1 Schaufel
  • 1 Kanalabdeckung
  • 1 Taschenlampe gummiert

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Schutzausrüstung nach ADR/GGVSEB 8.1.5 geeignet für Gefahrzettel-Klassen: 1, 1.4, 1.5, 1.6, 2.1, 2.2, 5.1, 5.2, 6.2, 7A, 7B, 7C, 7D, 7E (ohne Atemschutz)Ausrüstung für den persönlichen und allgemeinen Schutz für die Durchführung allgemeiner und gefahrenspezifischer Notfallmaßnahmen,die sich gemäß Abschnitt 8.1.5 des ADR an Bord der Beförderungseinheit befinden muss.Der Inhalt erfüllt nicht die ADR-Anforderung für nachfolgend aufgeführte Gefahrzettel-Klassen:Klasse 2.3 giftige GaseKlasse 3 entzündbare flüssige StoffeKlasse 4.1 entzündbare feste StoffeKlasse 4.3 Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bildenKlasse 6.1 giftige StoffeKlasse 8 ätzende StoffeKlasse 9 verschiedene gefährliche Stoffe und GegenständeADR Sondervorschrift S2:Fahrzeuge mit abgedeckten Ladeflächen (z.B. Planen- oder Kofferaufbau), welche flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt bis höchstens 60 °Coder die entzündbare Stoffe oder Gegenstände der Klasse 2 befördern, dürfen nur mit solch einem Beleuchtungsgerät betreten werden.Beachten Sie bitte,dass sich nachfolgend aufgeführte Ausrüstungen an Bord der Beförderungseinheit befinden müssen! Da diese Ausrüstungsgegenständezur Grundausrüstung eines Fahrzeuges gehören, sind sie nicht Bestandteil dieses Angebotes.1 Unterlegkeil1 selbststehende Warnzeichen (z.B. Warnblinkleuchte, Warndreieck)1 Warnweste (für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung)Weiterhin können unten aufgeführte Ausrüstungsgegenstände von diversen Unternehmen zur Be- und Entladung sowie beim Betretendes Firmengeländes gefordert bzw. verlangt werden:(sie entsprechen keiner ADR-Grundlage)leichte SchutzbekleidungHalbmaske mit FilterSchutzstiefelUmweltschutzset (Eimer, Schaufel/Besen und Ölbinder)INHALT1 Koffer1 schriftliche Weisung1 Augenspülflüssigkeit1 Warnblinkleuchte LED mit Arbeitslicht2 Batterien LR20 MONO1 Schutzbrille1 Schutzhandschuh1 Taschenlampe gummiert 

58,39 €*
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Ausrüstung für persönlichen und allgemeinen Schutz gemäß Abschnitt 8.1.5 des ADR:Schutzausrüstung nach ADR/GGVSEB 8.1.5 Geeignet für Gefahrzettel-Klassen: 1, 1.4, 1.5, 1.6, 2.1, 2.2, 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 6.2, 7A, 7B, 7C, 7D, 7E (ohne Atemschutz) Der Inhalt erfüllt nicht die ADR-Anforderung für Klasse 2.3 Giftige Gase, Klasse 6.1 Giftige Stoffe, ADR Sondervorschrift S2Fahrzeuge mit abgedeckten Ladeflächen (z.B. Planen- oder Kofferaufbau), die flüssige Stoffe miteinem Flammpunkt bis höchstens 60 °C oder entzündbare Stoffe oder Gegenstände der Klasse 2 befördern, müssen mit einem Beleuchtungsgerät betreten werden.Inhalt 1x Koffer Kunststoff leer 1x schriftliche Weisung 1x Augenspülflüssigkeit 1x Warnblinkleuchte LED mit Arbeitslicht 1x Batterien LR20 MONO (VPE2) 1x Schutzbrille 1x Schutzhandschuh 1x Schaufel 1x Kanalabdeckung 1x Taschenlampe gummiertBitte beachten Sie:Die folgenden Ausrüstungsgegenstände sollten sich an Bord der Beförderungseinheit befinden: 1 Unterlegkeil, 1 selbststehende Warnzeichen (z.B. Warnblinkleuchte, Warndreieck), 1 Warnweste pro Besatzungsmitglied. Diese Ausrüstungsgegenstände sind nicht Bestandteil dieses Angebots, da sie zur Grundausrüstung Ihres Fahrzeugs gehören. Weitere Ausrüstungsgegenstände können von verschiedenen Unternehmen während der Be- und Entladung oder beim Betreten des Firmengeländes gefordert werden, entsprechen jedoch keiner ADR-Grundlage.leichte Schutzbekleidung, Halbmaske mit Filter, Schutzstiefel, Umweltschutzset (Eimer, Schaufel/Besen und Ölbinder)

96,55 €*