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"Gefahrgut ADR Koffer 3 mit *S2*"
Der Gefahrgut-ADR-Koffer 3 mit *S2* bietet eine umfassende Schutzausrüstung gemäß ADR/
GGVSEB 8.1.5 + *S2*. Er enthält Ausrüstung für den persönlichen und allgemeinen Schutz zur
Durchführung von allgemeinen und gefahrenspezifischen Notfallmaßnahmen gemäß Abschnitt 8.1.5
des ADR. Geeignet für alle Gefahren-Klassen, inklusive Atemschutz.
Enthält jedoch keine Unterlegkeile, selbststehenden Warnzeichen oder Warnwesten, da diese als Teil
der Grundausrüstung des Fahrzeugs angesehen werden. Es können auch weitere Ausrüstungsgegen-
stände wie leichte Schutzbekleidung, Schutzstiefel und ein Umweltschutzset von Unternehmen gefordert
werden, obwohl sie keine ADR-Grundlage haben.
Inhalt:
- 1 Koffer Kunststoff leer
- 1 Vollschutzmaske
- 1 Atemschutzfilter
- 1 schriftliche Weisung
- 1 Augenspülflüssigkeit
- 1 Warnblinkleuchte LED mit Arbeitslicht
- 2 Batterien LR20 MONO
- 1 Schutzbrille
- 1 Schutzhandschuh
- 1 Schaufel
- 1 Kanalisationsabdeckung
- 24513200 Taschenlampe Ex.- geschützt - laut Sondervorschrift S2
(Fahrzeuge mit abgedeckten Ladeflächen (z.B. Planen- oder
Kofferaufbau), welche flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt bis
höchstens 60 °C oder die entzündbare Stoffe oder Gegenstände der
Klasse 2 befördern, dürfen nur mit solch einem Beleuchtungsgerät
betreten werden.)