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ADR-Ausrüstung für Fahrer von LKWs und Transportern

Wir bieten Gefahrgutausrüstungs-Sets für Fahrzeuge ab 3,5 t sowie eine Auswahl an Gefahrgut-ADR-Koffern.
Gefahrgut ADR Koffer 2
Ausrüstung für persönlichen und allgemeinen Schutz gemäß Abschnitt 8.1.5 des ADR:Schutzausrüstung nach ADR/GGVSEB 8.1.5 Geeignet für Gefahren-Klassen: 1, 1.4, 1.5, 1.6, 2.1, 2.2, 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 6.2, 7A, 7B, 7C, 7D, 7E (ohne Atemschutz) Der Inhalt erfüllt nicht die ADR-Anforderung für Klasse 2.3 Giftige Gase, Klasse 6.1 Giftige Stoffe, ADR Sondervorschrift S2Fahrzeuge mit abgedeckten Ladeflächen (z.B. Planen- oder Kofferaufbau), die flüssige Stoffe miteinem Flammpunkt bis höchstens 60 °C oder entzündbare Stoffe oder Gegenstände der Klasse 2 befördern, müssen mit einem Beleuchtungsgerät betreten werden.Bitte beachten Sie,dass sich nachfolgend aufgeführte Ausrüstungen an Bord der Beförderungseinheit befinden sollten! Wir gehen davon aus, dass diese Ausrüstungsgegenstände zur Grundausrüstung Ihres Fahrzeuges gehören, somit sind sie nicht Bestandteil dieses Angebotes!1 Unterlegkeil1 selbststehende Warnzeichen (z.B. Warnblinkleuchte, Warndreieck)1 Warnweste (für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung)Weiterhin können unten aufgeführte Ausrüstungsgegenstände von diversen Unternehmen zur Be- und Entladung sowie beim Betreten des Firmengeländes gefordert bzw. verlangt werden: Sie entsprechen aber keiner ADR-Grundlage.Inhalt 1 Koffer Kunststoff leer 1 schriftliche Weisung 1 Augenspülflüssigkeit 1 Warnblinkleuchte LED mit Arbeitslicht 2 Batterien LR20 MONO 1 Schutzbrille 1 Schutzhandschuh 1 Schaufel 1 Kanalabdeckung 1 Taschenlampe gummiert

96,55 €*
Gefahrgutausrüstung bis 3,5 t
Ausrüstung für den persönlichen und allgemeinen Schutz und für die Durchführung allgemeiner und gefahrenspezifischerNotfallmaßnahmen, die sich gemäß Abschnitt 8.1.5 des ADR an Bord der Beförderungseinheit befinden muss. bis 3,5 t - Basisausrüstung (begrenzt) geeignet für Gefahren-Klassen: 1, 1.4, 1.5, 1.6, 2.1, 2.2, 5.1, 5.2, 6.2, 7A, 7B, 7C, 7D, 7E (ohne Atemschutz) Der Inhalt erfüllt nicht die ADR-Anforderung für nachfolgend aufgeführte Gefahren-Klassen:Klasse 2.3 giftige GaseKlasse 3 entzündbare flüssige StoffeKlasse 4.1 entzündbare feste StoffeKlasse 4.3 Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bildenKlasse 6.1 giftige StoffeKlasse 8 ätzende StoffeKlasse 9 verschiedene gefährliche Stoffe und GegenständeADR Sondervorschrift S2Beachten Sie bitte,dass sich nachfolgend aufgeführte Ausrüstungen an Bord der Beförderungseinheit befinden müssen! Da diese Ausrüstungs-gegenstände zur Grundausrüstung eines Fahrzeuges gehören, sind sie nicht Bestandteil dieses Angebotes.1 Unterlegkeil1 selbststehende Warnzeichen (z.B. Warnblinkleuchte, Warndreieck)1 Warnweste (für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung)Weiterhin können unten aufgeführte Ausrüstungsgegenstände von diversen Unternehmen zur Be- und Entladung sowiebeim betreten des Firmengeländes gefordert bzw. verlangt werden (sie entsprechen keiner ADR-Grundlage):leichte SchutzbekleidungHalbmaske mit FilterSchutzstiefelUmweltschutzset (Eimer, Schaufel/Besen und Ölbinder)Inhalt: 2 Feuerlöscher 2 kg 2 Warntafeln 400x300 mm orange 1 Koffer Kunststoff leer 1 schriftliche Weisung 1 Augenspülflüssigkeit 1 Warnblinkleuchte LED mit Arbeitslicht 2 Batterien LR20 MONO 1 Schutzbrille 1 Schutzhandschuh 1 Taschenlampe gummiert

146,00 €*
Gefahrgutausrüstung 3,5 t bis 7,5 t
Unsere Gefahrgutausrüstung für Fahrzeuge mit einem Gewicht von 3,5 bis 7,5 Tonnen bietetumfassenden Schutz gemäß allen Klassen und der ADR-Sondervorschrift S2. Diese Ausrüstung ist für den persönlichen und allgemeinen Schutz konzipiert und ermöglicht die Durchführung von Notfall-maßnahmen gemäß Abschnitt 8.1.5 des ADR. Sie ist für alle Gefahren-Klassen geeignet und umfasst auch Atemschutzgeräte.Bitte beachten Sie,dass sich nachfolgend aufgeführte Ausrüstungen an Bord der Beförderungseinheit befinden sollten! Wir gehen davon aus, dass diese Ausrüstungsgegenstände zur Grundausrüstung Ihres Fahrzeuges gehören, somit sind sie nicht Bestandteil dieses Angebotes!1 Unterlegkeil1 selbststehende Warnzeichen (z.B. Warnblinkleuchte, Warndreieck)1 Warnweste (für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung)Weiterhin können unten aufgeführte Ausrüstungsgegenstände von diversen Unternehmen zur Be- und Entladung sowie beim Betreten des Firmengeländes gefordert bzw. verlangt werden: Sie entsprechen aber keiner ADR-Grundlage.Inhalt: 1 Feuerlöscher 6 kg 1 Feuerlöscher 2 kg 2 Warntafeln 400x300 mm orange 1 Koffer Kunststoff leer 1 Vollschutzmaske 1 Atemschutzfilter 1 schriftliche Weisung 1 Augenspülflüssigkeit 1 Warnblinkleuchte LED mit Arbeitslicht 2 Batterien LR20 MONO 1 Schutzbrille 1 Schutzhandschuh 1 Schaufel 1 Kanalabdeckung 1 Taschenlampe Ex.- geschützt- laut Sondervorschrift S2(Fahrzeuge mit abgedeckten Ladeflächen (z.B. Planen- oderKofferaufbau), welche flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt bishöchstens 60 °C oder die entzündbare Stoffe oder Gegenstände derKlasse 2 befördern, dürfen nur mit solch einem Beleuchtungsgerätbetreten werden.)

246,26 €*
Gefahrgutausrüstung 3,5 t bis 7,5 t S2
Ausrüstung für den persönlichen und allgemeinen Schutz für die Durchführung allgemeiner und gefahrenspezifischer Notfallmaßnahmen, die sich gemäß Abschnitt 8.1.5 des ADR an Bord der Beförderungseinheit befinden muss: geeignet für alle Gefahren-Klassen (mit Atemschutz).alle Klassen und ADR-Sondervorschrift S2Bitte beachten Sie,dass sich nachfolgend aufgeführte Ausrüstungen an Bord der Beförderungseinheit befinden sollten! Wir gehen davon aus, dass diese Ausrüstungsgegenstände zur Grundausrüstung Ihres Fahrzeuges gehören, somit sind sie nicht Bestandteil dieses Angebotes!1 Unterlegkeil1 selbststehende Warnzeichen (z.B. Warnblinkleuchte, Warndreieck)1 Warnweste (für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung)Weiterhin können unten aufgeführte Ausrüstungsgegenstände von diversen Unternehmen zur Be- und Entladung sowie beim Betreten des Firmengeländes gefordert bzw. verlangt werden: Sie entsprechen aber keiner ADR-Grundlage.leichte SchutzbekleidungHalbmaske mit FilterSchutzstiefelUmweltschutzset (Eimer, Schaufel/Besen und Ölbinder)Inhalt: 1 Feuerlöscher 6 kg 1 Feuerlöscher 2 kg 2 Warntafeln 400x300 mm orange 1 Koffer Kunststoff leer 1 Vollschutzmaske 1 Atemschutzfilter 1 schriftliche Weisung 1 Augenspülflüssigkeit 1 Warnblinkleuchte LED mit Arbeitslicht 2 Batterie LR20 MONO 1 Schutzbrille 20650500 Schutzhandschuh 26332100 Schaufel 23775550 Kanalabdeckung 24513200 Taschenlampe Ex.- geschützt- laut Sondervorschrift S2(Fahrzeuge mit abgedeckten Ladeflächen (z.B. Planen- oderKofferaufbau), welche flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt bishöchstens 60 °C oder die entzündbare Stoffe oder Gegenstände derKlasse 2 befördern, dürfen nur mit solch einem Beleuchtungsgerätbetreten werden.)

160,23 €*
Gefahrgut ADR Koffer 1
Schutzausrüstung nach ADR/GGVSEB 8.1.5 geeignet für Gefahrzettel-Klassen: 1, 1.4, 1.5, 1.6, 2.1, 2.2, 5.1, 5.2, 6.2, 7A, 7B, 7C, 7D, 7E (ohne Atemschutz)Ausrüstung für den persönlichen und allgemeinen Schutz für die Durchführung allgemeiner und gefahrenspezifischer Notfallmaßnahmen,die sich gemäß Abschnitt 8.1.5 des ADR an Bord der Beförderungseinheit befinden muss.Der Inhalt erfüllt nicht die ADR-Anforderung für nachfolgend aufgeführte Gefahren-Klassen:Klasse 2.3 giftige GaseKlasse 3 entzündbare flüssige StoffeKlasse 4.1 entzündbare feste StoffeKlasse 4.3 Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bildenKlasse 6.1 giftige StoffeKlasse 8 ätzende StoffeKlasse 9 verschiedene gefährliche Stoffe und GegenständeADR Sondervorschrift S2:Fahrzeuge mit abgedeckten Ladeflächen (z.B. Planen- oder Kofferaufbau), welche flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt bis höchstens 60 °Coder die entzündbare Stoffe oder Gegenstände der Klasse 2 befördern, dürfen nur mit solch einem Beleuchtungsgerät betreten werden.Beachten Sie bitte,dass sich nachfolgend aufgeführte Ausrüstungen an Bord der Beförderungseinheit befinden müssen! Da diese Ausrüstungsgegenständezur Grundausrüstung eines Fahrzeuges gehören, sind sie nicht Bestandteil dieses Angebotes.1 Unterlegkeil1 selbststehende Warnzeichen (z.B. Warnblinkleuchte, Warndreieck)1 Warnweste (für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung)Weiterhin können unten aufgeführte Ausrüstungsgegenstände von diversen Unternehmen zur Be- und Entladung sowie beim Betretendes Firmengeländes gefordert bzw. verlangt werden:(sie entsprechen keiner ADR-Grundlage)leichte SchutzbekleidungHalbmaske mit FilterSchutzstiefelUmweltschutzset (Eimer, Schaufel/Besen und Ölbinder)Inhalt: 1 Koffer 1 schriftliche Weisung 1 Augenspülflüssigkeit 1 Warnblinkleuchte LED mit Arbeitslicht 2 Batterien LR20 MONO 1 Schutzbrille 1 Schutzhandschuh 1 Taschenlampe gummiert

58,39 €*

ADR-Ausrüstung für LKW, Transporter und Anhänger: Die richtige Ausrüstung für sicheren Gefahrguttransport


Im Gefahrguttransport müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Fahrzeuge gemäß den Vorschriften des ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter) ausgestattet sind. Hierzu gehört nicht nur die richtige Kennzeichnung der Gefahrgüter, sondern auch eine umfassende Ausstattung des Fahrzeugs, um die Sicherheit von Fahrern, Fahrzeugen und der Umwelt zu gewährleisten. Die richtige ADR-Ausrüstung ist ein Muss für alle LKW, Transporter, Anhänger und Auflieger, die Gefahrgut transportieren.


Sicherheit im Gefahrguttransport: ADR-Vorgaben und Ausrüstungsanforderungen

Das ADR regelt präzise, welche Ausrüstung für den sicheren Transport von Gefahrgut erforderlich ist. Jedes Fahrzeug muss mit der entsprechenden Schutzausrüstung, Warntafeln und weiteren Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet sein, um die geltenden Vorschriften zu erfüllen und mögliche Risiken zu minimieren.

ADR-Ausrüstung für LKW und Transporter

Feuerlöscher: Ein Feuerlöscher ist in allen Fahrzeugen, die Gefahrgut transportieren, Pflicht. Er muss den spezifischen Anforderungen entsprechen und regelmäßig überprüft werden. Warnwesten und Schutzkleidung: Die Sicherheit der Fahrer ist oberstes Gebot.

Warnwesten, Schutzausrüstung und Atemschutzmasken müssen jederzeit griffbereit sein.

Gefahrgutkoffer: Ein Gefahrgutkoffer ist für einen Gefahrguttransport unerlässlich. In ihm müssen unter anderem die schriftlichen Weisungen für den Fahrer sowie weitere wichtige Utensilien aufbewahrt werden.

Wichtige ADR-Ausrüstung kaufen: Im SVG-Shop finden Sie alles, was Sie für die sichere Beförderung von Gefahrgut benötigen. Feuerlöscher, Schutzausrüstung, Gefahrgutkoffer und Warntafeln – alles in höchster Qualität und konform mit den ADR-Vorgaben.


Checkliste für ADR-Ausrüstung: Was gehört zu einer vollständigen Ausstattung?

ADR-Ausrüstung Checkliste:

  • Feuerlöscher – entsprechend der Fahrzeuggröße und dem Gefahrgut.
  • Warnwesten – für alle Personen, die mit dem Transport von Gefahrgut betraut sind.
  • Warntafeln – zur Kennzeichnung von Gefahrgut auf LKW und Transportern.
  • Gefahrgutkoffer – für die Aufbewahrung der schriftlichen Weisungen inklusive Atemschutz, Handschuhen, Schutzbrille und Kanalabdeckung.
  • Selbststehende Warnzeichen – Warnblinklampen oder Warnkegel

Ausrüstung für Gefahrguttransporte muss gemäß den Vorschriften des ADR regelmäßig überprüft und gewartet werden. So bleiben Ihre Fahrzeuge und Ihr Fuhrpark immer einsatzbereit und gesetzeskonform.


Sicherheit im Detail: Die richtigen Schutzausrüstungen für Gefahrgutfahrer

Die richtige Schutzausrüstung schützt nicht nur die Fahrer, sondern auch die Umwelt und das Unternehmen vor möglichen Gefahren. Besonders bei Gefahrguttransporten kommen verschiedene Sicherheitsprodukte zum Einsatz:

  • Atemschutzmasken: Bei der Beförderung von giftigen oder ätzenden Stoffen sind Atemschutzmasken unerlässlich.
  • Warnblinkleuchten: Diese sollten bei Gefahrguttransporten unbedingt an Bord sein, um im Notfall die Sichtbarkeit des Fahrzeugs zu gewährleisten.
  • Warntafeln: Spezielle Warntafeln zur Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen sind zwingend notwendig, um das Gefahrgut korrekt zu kennzeichnen.
  • ADR-Schutzausrüstung kaufen: Sichern Sie den Schutz Ihrer Fahrer und Fahrzeuginfrastruktur mit zertifizierter ADR-Ausrüstung aus unserem Online-Shop.


Gefahrgutklassen nach ADR: Was Sie bei der Auswahl der Ausrüstung beachten müssen

Die Gefahrgutklassen nach ADR bestimmen, welche Sicherheitsvorkehrungen und Ausrüstungen für den jeweiligen Gefahrguttransport erforderlich sind. So sind unterschiedliche Ausrüstungen notwendig, je nachdem, welche Klasse von Gefahrgut transportiert wird.

Gefahrgutklasse

Bezeichnung

Beispielstoffe

Sicherheitsvorkehrungen

Klasse 1

Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff

Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, Munition

Explosionsgeschützte Fahrzeuge, Sicherheitsverpackungen, spezielle Sicherheitsabstände

Klasse 2.1

Entzündbare, brennbare Gase

Propan, Butan, Acetylen

Gasflaschenkoffer, Sicherheitsventile, regelmäßige Drucküberwachung

Klasse 2.2

Nicht entzündbare, nicht giftige Gase

Stickstoff, Kohlendioxid

Druckbehälter, ventilierte Lagerräume, Drucküberwachungsgeräte

Klasse 2.3

Giftige Gase

Chlor, Ammoniak, Phosgen

Gasdetektoren, Schutzmasken, Dichtungen und spezielle Ventile

Klasse 3

Entzündbare Flüssigkeiten

Benzin, Diesel, Lösungsmittel

Dichtungen, Leckschutzsysteme, flüssigkeitsdichte Verpackungen

Klasse 4.1

Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe

Phosphor, Schwefel, Cellulose

Brandschutzsysteme, Isoliermaterialien, spezialisierte Verpackungen

Klasse 4.2

Selbstenzündliche Stoffe

Natrium, Phosphor, Metallstaub

Temperaturüberwachung, Luftentfeuchtung, entsprechende Schutzvorrichtungen

Klasse 4.3

Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

Natrium, Kalium, Aluminium

Wasserdichte Behälter, spezielle Sicherheitsventile, Entfeuchtungsmaßnahmen

Klasse 5.1

Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe

Wasserstoffperoxid, Kaliumchlorat

Temperaturüberwachung, Luftdichte Verpackungen, Sauerstoffsensoren

Klasse 5.2

Organische Peroxide

Benzoylperoxid, Methylhydroperoxid

Sicherheitsbehälter, Temperaturregelung, spezielle Lagerbedingungen

Klasse 6.1

Giftige Stoffe

Arsen, Zyanid, Blausäure

Schutzkleidung, Atemschutzmasken, Notfallausrüstungen, Schutzbehälter

Klasse 6.2

Ansteckungsgefährliche Stoffe

Bakterien, Viren, biologische Abfälle

Luftdichte Verpackungen, Schutzkleidung, Sterilisierungseinrichtungen

Klasse 7

Radioaktive Stoffe

Uran, Plutonium, Cobalt-60

Strahlenschutz, verschlossene Behälter, Strahlenschutzverpackungen, Strahlungsmessgeräte

Klasse 8

Ätzende Stoffe

Schwefelsäure, Natronlauge, Ätznatron

Korrosionsbeständige Ausrüstung, Schutzbrillen und Handschuhe, spezielle Behälter

Klasse 9

Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Asbest, Lithium-Batterien, umweltgefährdende Stoffe

Umweltgefährdende Kennzeichnung, spezielle Verpackungen, Recycling- und Entsorgungsvorschriften


Mit der richtigen ADR-Ausrüstung stellen Sie sicher, dass Ihr Fuhrpark immer den neuesten Sicherheitsanforderungen entspricht.


ADR-Ausrüstung für LKW und Transporter im SVG Online-Shop kaufen

ADR-Ausrüstung kaufen war nie einfacher. In unserem SVG Online-Shop finden Sie alles, was Sie für den Gefahrguttransport benötigen, von Feuerlöschern bis hin zu Warntafeln und Gefahrgutkoffern. Unsere Produkte sind geprüft, zertifiziert und erfüllen alle ADR-Vorgaben.

Vorteile bei SVG:

  • Zertifizierte Produkte: Alle Artikel entsprechen den ADR-Vorgaben und sind für den professionellen Gefahrguttransport geeignet.
  • Komplette Produktpalette: Vom Feuerlöscher bis hin zu Schutzausrüstung bieten wir Ihnen alles, was für Ihre ADR-Ausrüstung erforderlich ist.
  • Schnelle Lieferung: Ihre Bestellung kommt schnell und zuverlässig bei Ihnen an.


Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur ADR-Ausrüstung


Was gehört zu einer vollständigen ADR-Ausrüstung?

Eine vollständige ADR-Ausrüstung umfasst Feuerlöscher, Warnwesten, Warntafeln, Gefahrgutkoffer, Kanalabdeckung und Schutzausrüstung wie Atemschutzmasken.

Brauche ich für jeden Transport von Gefahrgut spezielle Ausrüstungen?

Ja, die Gefahrgutklasse bestimmt, welche Ausrüstungen und Kennzeichnungen notwendig sind, z. B. Atemschutzmasken oder Gasflaschenkoffer.

Was muss ich beim Kauf von Feuerlöschern für Gefahrguttransporte beachten?

Feuerlöscher müssen für die transportierten Gefahrgutklassen geeignet sein. Es gibt spezielle Löscher für entzündliche Flüssigkeiten oder Gastransporte.

Was sind schriftliche Weisungen und warum sind sie wichtig?

Schriftliche Weisungen enthalten wichtige Informationen zu den transportierten Gefahrgütern und Notfallmaßnahmen und müssen immer im Gefahrgutkoffer mitgeführt werden.

Muss jede Ausrüstung regelmäßig überprüft werden?

Ja, alle ADR-Ausrüstungen, insbesondere Feuerlöscher und Atemschutzmasken, müssen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden.

Was ist der Unterschied zwischen ADR-Ausrüstung und GGVS-Ausrüstung?

ADR-Ausrüstung bezieht sich auf die internationalen Vorgaben für den Gefahrguttransport, während GGVS die nationale Umsetzung in Deutschland beschreibt.

Welche Gefahrgutklassen erfordern besondere Sicherheitsvorkehrungen?

Zum Beispiel erfordern Klasse 1 (explosive Stoffe) spezielle explosionsgeschützte Fahrzeuge und Klasse 7 (radioaktive Stoffe) Strahlenschutz.

Welche Warntafeln sind erforderlich?

Warntafeln müssen je nach Gefahrgutklasse angebracht werden, z. B. flammable gas für brennbare Gase. Sie müssen an der Front und an den Seiten des Fahrzeugs sichtbar sein.

Gibt es spezielle Anforderungen an die Ladungssicherung bei Gefahrguttransporten?

Ja, Gefahrgut muss sicher verstaut werden, z. B. mit Zurrgurten, Sicherheitsnetzen und speziellen Containern, je nach Gefahrgutart.

Welche Schutzausrüstung ist für Fahrer erforderlich?

Fahrer benötigen Warnwesten, Schutzhandschuhe, Atemschutz und ggf. Schutzbrillen, je nach transportiertem Gefahrgut.

Wo kann ich ADR-Ausrüstung für meinen Fuhrpark kaufen?

Im SVG Online-Shop finden Sie zertifizierte ADR-Ausrüstung für LKW, Transporter und Anhänger, Feuerlöschern bis hin zu Schutzausrüstung und Warntafeln.