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ADR-Ausrüstung

Gefahrgut ADR Koffer 2
Ausrüstung für persönlichen und allgemeinen Schutz gemäß Abschnitt 8.1.5 des ADR:Schutzausrüstung nach ADR/GGVSEB 8.1.5 Geeignet für Gefahren-Klassen: 1, 1.4, 1.5, 1.6, 2.1, 2.2, 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 6.2, 7A, 7B, 7C, 7D, 7E (ohne Atemschutz) Der Inhalt erfüllt nicht die ADR-Anforderung für Klasse 2.3 Giftige Gase, Klasse 6.1 Giftige Stoffe, ADR Sondervorschrift S2Fahrzeuge mit abgedeckten Ladeflächen (z.B. Planen- oder Kofferaufbau), die flüssige Stoffe miteinem Flammpunkt bis höchstens 60 °C oder entzündbare Stoffe oder Gegenstände der Klasse 2 befördern, müssen mit einem Beleuchtungsgerät betreten werden.Bitte beachten Sie,dass sich nachfolgend aufgeführte Ausrüstungen an Bord der Beförderungseinheit befinden sollten! Wir gehen davon aus, dass diese Ausrüstungsgegenstände zur Grundausrüstung Ihres Fahrzeuges gehören, somit sind sie nicht Bestandteil dieses Angebotes!1 Unterlegkeil1 selbststehende Warnzeichen (z.B. Warnblinkleuchte, Warndreieck)1 Warnweste (für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung)Weiterhin können unten aufgeführte Ausrüstungsgegenstände von diversen Unternehmen zur Be- und Entladung sowie beim Betreten des Firmengeländes gefordert bzw. verlangt werden: Sie entsprechen aber keiner ADR-Grundlage.Inhalt 1 Koffer Kunststoff leer 1 schriftliche Weisung 1 Augenspülflüssigkeit 1 Warnblinkleuchte LED mit Arbeitslicht 2 Batterien LR20 MONO 1 Schutzbrille 1 Schutzhandschuh 1 Schaufel 1 Kanalabdeckung 1 Taschenlampe gummiert

96,55 €*
Gefahrgutausrüstung bis 3,5 t
Ausrüstung für den persönlichen und allgemeinen Schutz und für die Durchführung allgemeiner und gefahrenspezifischerNotfallmaßnahmen, die sich gemäß Abschnitt 8.1.5 des ADR an Bord der Beförderungseinheit befinden muss. bis 3,5 t - Basisausrüstung (begrenzt) geeignet für Gefahren-Klassen: 1, 1.4, 1.5, 1.6, 2.1, 2.2, 5.1, 5.2, 6.2, 7A, 7B, 7C, 7D, 7E (ohne Atemschutz) Der Inhalt erfüllt nicht die ADR-Anforderung für nachfolgend aufgeführte Gefahren-Klassen:Klasse 2.3 giftige GaseKlasse 3 entzündbare flüssige StoffeKlasse 4.1 entzündbare feste StoffeKlasse 4.3 Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bildenKlasse 6.1 giftige StoffeKlasse 8 ätzende StoffeKlasse 9 verschiedene gefährliche Stoffe und GegenständeADR Sondervorschrift S2Beachten Sie bitte,dass sich nachfolgend aufgeführte Ausrüstungen an Bord der Beförderungseinheit befinden müssen! Da diese Ausrüstungs-gegenstände zur Grundausrüstung eines Fahrzeuges gehören, sind sie nicht Bestandteil dieses Angebotes.1 Unterlegkeil1 selbststehende Warnzeichen (z.B. Warnblinkleuchte, Warndreieck)1 Warnweste (für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung)Weiterhin können unten aufgeführte Ausrüstungsgegenstände von diversen Unternehmen zur Be- und Entladung sowiebeim betreten des Firmengeländes gefordert bzw. verlangt werden (sie entsprechen keiner ADR-Grundlage):leichte SchutzbekleidungHalbmaske mit FilterSchutzstiefelUmweltschutzset (Eimer, Schaufel/Besen und Ölbinder)Inhalt: 2 Feuerlöscher 2 kg 2 Warntafeln 400x300 mm orange 1 Koffer Kunststoff leer 1 schriftliche Weisung 1 Augenspülflüssigkeit 1 Warnblinkleuchte LED mit Arbeitslicht 2 Batterien LR20 MONO 1 Schutzbrille 1 Schutzhandschuh 1 Taschenlampe gummiert

146,00 €*
Gefahrgutausrüstung 3,5 t bis 7,5 t
Unsere Gefahrgutausrüstung für Fahrzeuge mit einem Gewicht von 3,5 bis 7,5 Tonnen bietetumfassenden Schutz gemäß allen Klassen und der ADR-Sondervorschrift S2. Diese Ausrüstung ist für den persönlichen und allgemeinen Schutz konzipiert und ermöglicht die Durchführung von Notfall-maßnahmen gemäß Abschnitt 8.1.5 des ADR. Sie ist für alle Gefahren-Klassen geeignet und umfasst auch Atemschutzgeräte.Bitte beachten Sie,dass sich nachfolgend aufgeführte Ausrüstungen an Bord der Beförderungseinheit befinden sollten! Wir gehen davon aus, dass diese Ausrüstungsgegenstände zur Grundausrüstung Ihres Fahrzeuges gehören, somit sind sie nicht Bestandteil dieses Angebotes!1 Unterlegkeil1 selbststehende Warnzeichen (z.B. Warnblinkleuchte, Warndreieck)1 Warnweste (für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung)Weiterhin können unten aufgeführte Ausrüstungsgegenstände von diversen Unternehmen zur Be- und Entladung sowie beim Betreten des Firmengeländes gefordert bzw. verlangt werden: Sie entsprechen aber keiner ADR-Grundlage.Inhalt: 1 Feuerlöscher 6 kg 1 Feuerlöscher 2 kg 2 Warntafeln 400x300 mm orange 1 Koffer Kunststoff leer 1 Vollschutzmaske 1 Atemschutzfilter 1 schriftliche Weisung 1 Augenspülflüssigkeit 1 Warnblinkleuchte LED mit Arbeitslicht 2 Batterien LR20 MONO 1 Schutzbrille 1 Schutzhandschuh 1 Schaufel 1 Kanalabdeckung 1 Taschenlampe Ex.- geschützt- laut Sondervorschrift S2(Fahrzeuge mit abgedeckten Ladeflächen (z.B. Planen- oderKofferaufbau), welche flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt bishöchstens 60 °C oder die entzündbare Stoffe oder Gegenstände derKlasse 2 befördern, dürfen nur mit solch einem Beleuchtungsgerätbetreten werden.)

246,26 €*
Gefahrgutausrüstung 3,5 t bis 7,5 t S2
Ausrüstung für den persönlichen und allgemeinen Schutz für die Durchführung allgemeiner und gefahrenspezifischer Notfallmaßnahmen, die sich gemäß Abschnitt 8.1.5 des ADR an Bord der Beförderungseinheit befinden muss: geeignet für alle Gefahren-Klassen (mit Atemschutz).alle Klassen und ADR-Sondervorschrift S2Bitte beachten Sie,dass sich nachfolgend aufgeführte Ausrüstungen an Bord der Beförderungseinheit befinden sollten! Wir gehen davon aus, dass diese Ausrüstungsgegenstände zur Grundausrüstung Ihres Fahrzeuges gehören, somit sind sie nicht Bestandteil dieses Angebotes!1 Unterlegkeil1 selbststehende Warnzeichen (z.B. Warnblinkleuchte, Warndreieck)1 Warnweste (für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung)Weiterhin können unten aufgeführte Ausrüstungsgegenstände von diversen Unternehmen zur Be- und Entladung sowie beim Betreten des Firmengeländes gefordert bzw. verlangt werden: Sie entsprechen aber keiner ADR-Grundlage.leichte SchutzbekleidungHalbmaske mit FilterSchutzstiefelUmweltschutzset (Eimer, Schaufel/Besen und Ölbinder)Inhalt: 1 Feuerlöscher 6 kg 1 Feuerlöscher 2 kg 2 Warntafeln 400x300 mm orange 1 Koffer Kunststoff leer 1 Vollschutzmaske 1 Atemschutzfilter 1 schriftliche Weisung 1 Augenspülflüssigkeit 1 Warnblinkleuchte LED mit Arbeitslicht 2 Batterie LR20 MONO 1 Schutzbrille 20650500 Schutzhandschuh 26332100 Schaufel 23775550 Kanalabdeckung 24513200 Taschenlampe Ex.- geschützt- laut Sondervorschrift S2(Fahrzeuge mit abgedeckten Ladeflächen (z.B. Planen- oderKofferaufbau), welche flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt bishöchstens 60 °C oder die entzündbare Stoffe oder Gegenstände derKlasse 2 befördern, dürfen nur mit solch einem Beleuchtungsgerätbetreten werden.)

160,23 €*
Gefahrgut ADR Koffer 1
Schutzausrüstung nach ADR/GGVSEB 8.1.5 geeignet für Gefahrzettel-Klassen: 1, 1.4, 1.5, 1.6, 2.1, 2.2, 5.1, 5.2, 6.2, 7A, 7B, 7C, 7D, 7E (ohne Atemschutz)Ausrüstung für den persönlichen und allgemeinen Schutz für die Durchführung allgemeiner und gefahrenspezifischer Notfallmaßnahmen,die sich gemäß Abschnitt 8.1.5 des ADR an Bord der Beförderungseinheit befinden muss.Der Inhalt erfüllt nicht die ADR-Anforderung für nachfolgend aufgeführte Gefahren-Klassen:Klasse 2.3 giftige GaseKlasse 3 entzündbare flüssige StoffeKlasse 4.1 entzündbare feste StoffeKlasse 4.3 Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bildenKlasse 6.1 giftige StoffeKlasse 8 ätzende StoffeKlasse 9 verschiedene gefährliche Stoffe und GegenständeADR Sondervorschrift S2:Fahrzeuge mit abgedeckten Ladeflächen (z.B. Planen- oder Kofferaufbau), welche flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt bis höchstens 60 °Coder die entzündbare Stoffe oder Gegenstände der Klasse 2 befördern, dürfen nur mit solch einem Beleuchtungsgerät betreten werden.Beachten Sie bitte,dass sich nachfolgend aufgeführte Ausrüstungen an Bord der Beförderungseinheit befinden müssen! Da diese Ausrüstungsgegenständezur Grundausrüstung eines Fahrzeuges gehören, sind sie nicht Bestandteil dieses Angebotes.1 Unterlegkeil1 selbststehende Warnzeichen (z.B. Warnblinkleuchte, Warndreieck)1 Warnweste (für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung)Weiterhin können unten aufgeführte Ausrüstungsgegenstände von diversen Unternehmen zur Be- und Entladung sowie beim Betretendes Firmengeländes gefordert bzw. verlangt werden:(sie entsprechen keiner ADR-Grundlage)leichte SchutzbekleidungHalbmaske mit FilterSchutzstiefelUmweltschutzset (Eimer, Schaufel/Besen und Ölbinder)Inhalt: 1 Koffer 1 schriftliche Weisung 1 Augenspülflüssigkeit 1 Warnblinkleuchte LED mit Arbeitslicht 2 Batterien LR20 MONO 1 Schutzbrille 1 Schutzhandschuh 1 Taschenlampe gummiert

58,39 €*