Service-Hotline: +49 (0) 351 89459-79
Verkauf nur an Gewerbetreibende (B2B)
Bequemer Kauf auf Rechnung
Zur Startseite gehen

Gefahrgutausrüstung PKW/Transporter bis 3,5 t

Produktinformationen für:
"Gefahrgutausrüstung PKW/Transporter bis 3,5 t"

Basisausrüstung für Fahrzeuge bis 3,5 t, geeignet für die Gefahrzettel der Muster: 1, 1.4, 1.5, 1.6, 2.1, 2.2, 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 6.2, 7A, 7B, 7C, 7D, 7E

Gemäß Abschnitt 8.1.5 des ADR

Ausrüstung für den persönlichen und allgemeinen Schutz für die Durchführung allgemeiner und gefahrenspezifischer Notfallmaßnahmen, die sich an Bord der Beförderungseinheit befinden muss.

Diese Schutzausrüstung ist nur für die Gefahrzettel der nachfolgenden Muster:

  • 1, 1.4, 1.5, 1.6
  • 2.1, 2.2
  • 3                      
  • 4.1, 4.2, 4.3   
  • 5.1, 5.2
  • 6.2
  • 7A, 7B, 7C, 7D, 7E

geeignet.

Inhalt:

  • 2x Feuerlöscher ABC 2 kg
  • 1x Warntafel orange 400 x 300 mm klappbar (hinten)
  • 1x Warntafel orange 300 x 120 mm klappbar (vorn)
    wenn aus bautechnischen Gründen keine Warntafel 400x300 mm angebracht werden kann!
  • Koffer leer (als Auffangbehälter verwendbar)
  • schriftliche Weisung
  • Augenspülflüssigkeit
  • Warnblinkleuchte LED mit Arbeitslicht
  • Batterien LR20 MONO
  • Schutzbrille
  • Schutzhandschuh
  • Taschenlampe gummiert
  • Schaufel
  • Kanalabdeckung

Bitte beachten Sie, dass sich folgende Ausrüstungsgegenstände an Bord der Beförderungseinheit befinden müssen, da diese zur Grundausrüstung eines Fahrzeuges gehören.

  • Mindestens ein Unterlegkeil*
  • selbststehendes Warnzeichen* (z.B. Warnblinkleuchte, Warndreieck, Verkehrsleitkegel)
  • Warnweste* (für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung)

*Sie sind daher nicht Bestandteil dieses Angebots, müssen aber vorhanden sein!



Darüber hinaus können unten aufgeführte Ausrüstungsgegenstände von diversen Unternehmen zur Be- und Entladung sowie beim Betreten
des Firmengeländes gefordert bzw. verlangt werden:
(sie entsprechen keiner ADR-Vorschrift)

leichte Schutzbekleidung
Atemschutz
Schutzstiefel
Umweltschutzset (Eimer, Schaufel/Besen und Ölbinder)



Der Inhalt dieser Schutzausrüstung erfüllt nicht die ADR-Anforderung für nachfolgend aufgeführte Gefahrzettel:

  • Nummer: 2.3 giftige Gase
  • Nummer: 6.1 giftige Stoffe
  • Nummer: 8 ätzende Stoffe
  • Nummer: 9 verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
  • sowie ADR Sondervorschrift S2
    Fahrzeuge mit abgedeckten Ladeflächen (z.B. Planen- oder Kofferaufbau), welche flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt bis höchstens 60 °C oder die entzündbare Stoffe oder Gegenstände der Klasse 2 befördern...

Hier finden Sie weitere Gefahrgutausrüstungen


 

0 von 0 Bewertungen

Bewerten Sie dieses Produkt!

Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit anderen Kunden.


Ähnlicher Artikel

Gefahrgutausrüstung LKW ab 7,5 t
Basisausrüstung für Fahrzeuge ab 7,5 t, geeignet für alle Gefahrzettel der Muster 1 bis 9A mit Atemschutz.   Gemäß Abschnitt 8.1.5 des ADR Ausrüstung für den persönlichen und allgemeinen Schutz für die Durchführung allgemeiner und gefahrenspezifischer Notfallmaßnahmen, die sich an Bord der Beförderungseinheit befinden muss. Diese Schutzausrüstung ist für alle Gefahrzettel verwendbar. ohne Zulassung für Sondervorschrift S2 Inhalt:  2x Feuerlöscher ABC 6 kg  2x Warntafel orange 400 x 300 mm klappbar (vorn/hinten)  Koffer leer (als Auffangbehälter verwendbar) schriftliche Weisung Augenspülflüssigkeit Warnblinkleuchte LED mit Arbeitslicht Batterien LR20 MONO Schutzbrille Schutzhandschuh Taschenlampe gummiert Schaufel Kanalabdeckung Atemschutz (Vollschutzmaske) Atemschutzfilter ABEK2HGP3 R DEN 14387:2004+A1:2008 - EN143:2021 - EN148/1 Bitte beachten Sie, dass sich folgende Ausrüstungsgegenstände an Bord der Beförderungseinheit befinden müssen, da diese zur Grundausrüstung eines Fahrzeuges gehören. Mindestens ein Unterlegkeil* selbststehendes Warnzeichen* (z.B. Warnblinkleuchte, Warndreieck, Verkehrsleitkegel) Warnweste* (für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung) *Sie sind daher nicht Bestandteil dieses Angebots, müssen aber vorhanden sein! Darüber hinaus können unten aufgeführte Ausrüstungsgegenstände von diversen Unternehmen zur Be- und Entladung sowie beim Betreten des Firmengeländes gefordert bzw. verlangt werden:(sie entsprechen keiner ADR-Vorschrift)leichte SchutzbekleidungSchutzstiefelUmweltschutzset (Eimer, Schaufel/Besen und Ölbinder) Der Inhalt dieser Schutzausrüstung erfüllt nicht die ADR-Anforderung für nachfolgend aufgeführte Gefahrzettel: ADR Sondervorschrift S2Fahrzeuge mit abgedeckten Ladeflächen (z.B. Planen- oder Kofferaufbau), welche flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt bis höchstens 60 °C oder die entzündbare Stoffe oder Gegenstände der Klasse 2 befördern... Hier finden Sie weitere Gefahrgutausrüstungen

Ab 260,15 €*
☆ Special Deal ☆
10% Rabatt auf Ihre nächste Bestellung sichern!
Registrieren Sie sich jetzt für unseren Newsletter und erhalten Sie die neuesten Deals direkt in Ihr Postfach!