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"Gefahrgutausrüstung 3,5 t bis 7,5 t S2"
Ausrüstung für den persönlichen und allgemeinen Schutz für die Durchführung allgemeiner und
gefahrenspezifischer Notfallmaßnahmen, die sich gemäß Abschnitt 8.1.5 des ADR an Bord der
Beförderungseinheit befinden muss: geeignet für alle Gefahrzettel-Klassen (mit Atemschutz).
alle Klassen und ADR-Sondervorschrift S2
Beachten Sie bitte,
dass sich nachfolgend aufgeführte Ausrüstungen an Bord der Beförderungseinheit befinden
sollten! Wir gehen davon aus, dass diese Ausrüstungsgegenstände zur Grundausrüstung Ihres
Fahrzeuges gehören, somit sind sie nicht Bestandteil dieses Angebotes!
1 Unterlegkeil
1 selbststehende Warnzeichen (z.B. Warnblinkleuchte, Warndreieck)
1 Warnweste (für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung)
Weiterhin können unten aufgeführte Ausrüstungsgegenstände von diversen Unternehmen zur
Be- und Entladung sowie beim Betreten des Firmengeländes gefordert bzw. verlangt werden:
Sie entsprechen aber keiner ADR-Grundlage.
leichte Schutzbekleidung
Halbmaske mit Filter
Schutzstiefel
Umweltschutzset (Eimer, Schaufel/Besen und Ölbinder)
INHALT
23500000 Feuerlöscher 6 kg
23500500 Feuerlöscher 2 kg
23703550 Warntafel 400x300 mm orange2 x
26003000 Koffer Kunststoff leer
45000520 Vollschutzmaske
25002722 Atemschutzfilter
85033300 schriftliche Weisung
25002100 Augenspülflüssigkeit
24501000 Warnblinkleuchte LED mit Arbeitslicht
24512100 Batterie LR20 MONO
25002200 Schutzbrille
20650500 Schutzhandschuh
26332100 Schaufel
23775550 Kanalabdeckung
24513200 Taschenlampe Ex.- geschützt - laut Sondervorschrift S2
(Fahrzeuge mit abgedeckten Ladeflächen (z.B. Planen- oder
Kofferaufbau), welche flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt bis
höchstens 60 °C oder die entzündbare Stoffe oder Gegenstände der
Klasse 2 befördern, dürfen nur mit solch einem Beleuchtungsgerät
betreten werden.)