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"Gefahrgutausrüstung 3,5 t bis 7,5 t S2"
Ausrüstung für den persönlichen und allgemeinen Schutz für die Durchführung allgemeiner und
gefahrenspezifischer Notfallmaßnahmen, die sich gemäß Abschnitt 8.1.5 des ADR an Bord der
Beförderungseinheit befinden muss: geeignet für alle Gefahren-Klassen (mit Atemschutz).
alle Klassen und ADR-Sondervorschrift S2
Bitte beachten Sie,
dass sich nachfolgend aufgeführte Ausrüstungen an Bord der Beförderungseinheit befinden
sollten! Wir gehen davon aus, dass diese Ausrüstungsgegenstände zur Grundausrüstung Ihres
Fahrzeuges gehören, somit sind sie nicht Bestandteil dieses Angebotes!
1 Unterlegkeil
1 selbststehende Warnzeichen (z.B. Warnblinkleuchte, Warndreieck)
1 Warnweste (für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung)
Weiterhin können unten aufgeführte Ausrüstungsgegenstände von diversen Unternehmen zur
Be- und Entladung sowie beim Betreten des Firmengeländes gefordert bzw. verlangt werden:
Sie entsprechen aber keiner ADR-Grundlage.
leichte Schutzbekleidung
Halbmaske mit Filter
Schutzstiefel
Umweltschutzset (Eimer, Schaufel/Besen und Ölbinder)
Inhalt:
- 1 Feuerlöscher 6 kg
- 1 Feuerlöscher 2 kg
- 2 Warntafeln 400x300 mm orange
- 1 Koffer Kunststoff leer
- 1 Vollschutzmaske
- 1 Atemschutzfilter
- 1 schriftliche Weisung
- 1 Augenspülflüssigkeit
- 1 Warnblinkleuchte LED mit Arbeitslicht
- 2 Batterie LR20 MONO
- 1 Schutzbrille
- 20650500 Schutzhandschuh
- 26332100 Schaufel
- 23775550 Kanalabdeckung
- 24513200 Taschenlampe Ex.- geschützt- laut Sondervorschrift S2
(Fahrzeuge mit abgedeckten Ladeflächen (z.B. Planen- oder
Kofferaufbau), welche flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt bis
höchstens 60 °C oder die entzündbare Stoffe oder Gegenstände der
Klasse 2 befördern, dürfen nur mit solch einem Beleuchtungsgerät
betreten werden.)