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Gefahrgutausrüstung ab 7,5 t alle Klassen

Produktinformationen für:
"Gefahrgutausrüstung ab 7,5 t alle Klassen"

Unsere Gefahrgutausrüstung für Fahrzeuge mit einem Gewicht von ab 7,5 Tonnen bietet umfassenden
Schutz gemäß allen Klassen und der ADR-Sondervorschrift S2.

Diese Ausrüstung ist für den persönlichen und allgemeinen Schutz konzipiert und ermöglicht die
Durchführung von Notfallmaßnahmen gemäß Abschnitt 8.1.5 des ADR. Sie ist für alle Gefahrzettel-
Klassen geeignet und umfasst auch Atemschutzgeräte.

Bitte beachten Sie, dass einige Ausrüstungsgegenstände wie Unterlegkeil, selbststehendes Warn-
zeichen und Warnweste zur Grundausrüstung eines Fahrzeugs gehören sollten und nicht Teil dieses
Angebots sind.

Weiterhin können zusätzliche Ausrüstungsgegenstände, wie leichte Schutzbekleidung, Schutzstiefel
und ein Umweltschutzset von verschiedenen Unternehmen während Be- und Entladung sowie beim
Betreten des Firmengeländes gefordert werden, obwohl diese nicht auf der Grundlage des ADR-
Standards beruhen.

Inhalt:

  • 2 Feuerlöscher 6 kg
  • 2 Warntafel 400x300 mm orange
  • 1 Koffer Kunststoff leer
  • 1 Vollschutzmaske
  • 1 Atemschutzfilter
  • 1 schriftliche Weisung
  • 1 Augenspülflüssigkeit
  • 1 Warnblinkleuchte LED mit Arbeitslicht
  • 2 Batterien LR20 MONO
  • 1 Schutzbrille
  • 1 Schutzhandschuh
  • 1 Schaufel
  • 1 Kanalabdeckung
  • 1 Taschenlampe Ex.- geschützt - laut Sondervorschrift S2

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Ausrüstung für den persönlichen und allgemeinen Schutz und für die Durchführung allgemeiner und gefahrenspezifischer Notfallmaßnahmen, die sich gemäß Abschnitt 8.1.5 des ADR an Bord der Beförderungseinheit befinden muss. bis 3,5 t - Basisausrüstung (begrenzt) geeignet für Gefahrzettel-Klassen: 1, 1.4, 1.5, 1.6, 2.1, 2.2, 5.1, 5.2, 6.2, 7A, 7B, 7C, 7D, 7E (ohne Atemschutz) Der Inhalt erfüllt nicht die ADR-Anforderung für nachfolgend aufgeführte Gefahrzettel-Klassen:Klasse 2.3 giftige GaseKlasse 3 entzündbare flüssige StoffeKlasse 4.1 entzündbare feste StoffeKlasse 4.3 Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bildenKlasse 6.1 giftige StoffeKlasse 8 ätzende StoffeKlasse 9 verschiedene gefährliche Stoffe und GegenständeADR Sondervorschrift S2Beachten Sie bitte,dass sich nachfolgend aufgeführte Ausrüstungen an Bord der Beförderungseinheit befinden müssen! Da diese Ausrüstungs-gegenstände zur Grundausrüstung eines Fahrzeuges gehören, sind sie nicht Bestandteil dieses Angebotes.1 Unterlegkeil1 selbststehende Warnzeichen (z.B. Warnblinkleuchte, Warndreieck)1 Warnweste (für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung)Weiterhin können unten aufgeführte Ausrüstungsgegenstände von diversen Unternehmen zur Be- und Entladung sowie beim betreten des Firmengeländes gefordert bzw. verlangt werden (sie entsprechen keiner ADR-Grundlage):leichte SchutzbekleidungHalbmaske mit FilterSchutzstiefelUmweltschutzset (Eimer, Schaufel/Besen und Ölbinder)INHALT2 Feuerlöscher 2 kg2 Warntafeln 400x300 mm orange1 Koffer Kunststoff leer1 schriftliche Weisung1 Augenspülflüssigkeit1 Warnblinkleuchte LED mit Arbeitslicht2 Batterien LR20 MONO1 Schutzbrille1 Schutzhandschuh1 Taschenlampe gummiert

146,00 €*