Die Warnblinkleuchte mit Power-LED ist eine zuverlässige Pannenleuchte mit integriertem Arbeitslicht. Sie erfüllt alle Sicherheitsstandards, darunter die TÜV-Prüfung gemäß §53aAbs.1 StVZO und die GGVS-Prüfung gemäß K452. Ausgestattet mit Dauerlicht bietet sie eine effektive Warnung in Notfällen. Die Batteriebestückung mit 2x LR20 1,5 V gewährleistet eine langanhaltende Leistungsfähigkeit. Ideal für den Einsatz bei Pannen, Unfällen oder anderen Gefahrensituationen im Straßenverkehr.Technische Daten: Maße: B 90 mm x H 208 mm x T 30 mm Spannung: 1.8 - 3.1 V Leuchtfunktionen: Blinklicht, Arbeitslicht Leuchten Bauart: LED Zulassungsart: ADR/GGVS- geprüft Prüfzeichen: K 452 Referenznummern: 81668046036; 81668046039; 81668046038; 81668046037
Basisausrüstung für Fahrzeuge ab 7,5 t, geeignet für alle Gefahrzettel der Muster 1 bis 9A mit Atemschutz. Gemäß Abschnitt 8.1.5 des ADR Ausrüstung für den persönlichen und allgemeinen Schutz für die Durchführung allgemeiner und gefahrenspezifischer Notfallmaßnahmen, die sich an Bord der Beförderungseinheit befinden muss. Diese Schutzausrüstung ist für alle Gefahrzettel verwendbar. ohne Zulassung für Sondervorschrift S2 Inhalt: 2x Feuerlöscher ABC 6 kg 2x Warntafel orange 400 x 300 mm klappbar (vorn/hinten) Koffer leer (als Auffangbehälter verwendbar) schriftliche Weisung Augenspülflüssigkeit Warnblinkleuchte LED mit Arbeitslicht Batterien LR20 MONO Schutzbrille Schutzhandschuh Taschenlampe gummiert Schaufel Kanalabdeckung Atemschutz (Vollschutzmaske) Atemschutzfilter ABEK2HGP3 R DEN 14387:2004+A1:2008 - EN143:2021 - EN148/1 Bitte beachten Sie, dass sich folgende Ausrüstungsgegenstände an Bord der Beförderungseinheit befinden müssen, da diese zur Grundausrüstung eines Fahrzeuges gehören. Mindestens ein Unterlegkeil* selbststehendes Warnzeichen* (z.B. Warnblinkleuchte, Warndreieck, Verkehrsleitkegel) Warnweste* (für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung) *Sie sind daher nicht Bestandteil dieses Angebots, müssen aber vorhanden sein! Darüber hinaus können unten aufgeführte Ausrüstungsgegenstände von diversen Unternehmen zur Be- und Entladung sowie beim Betreten des Firmengeländes gefordert bzw. verlangt werden:(sie entsprechen keiner ADR-Vorschrift)leichte SchutzbekleidungSchutzstiefelUmweltschutzset (Eimer, Schaufel/Besen und Ölbinder) Der Inhalt dieser Schutzausrüstung erfüllt nicht die ADR-Anforderung für nachfolgend aufgeführte Gefahrzettel: ADR Sondervorschrift S2Fahrzeuge mit abgedeckten Ladeflächen (z.B. Planen- oder Kofferaufbau), welche flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt bis höchstens 60 °C oder die entzündbare Stoffe oder Gegenstände der Klasse 2 befördern... Hier finden Sie weitere Gefahrgutausrüstungen
Geeignet für alle Gefahrzettel der Muster 1 bis 9A mit Atemschutz sowie Zulassung für Sondervorschrift S2 Gemäß Abschnitt 8.1.5 des ADR Ausrüstung für den persönlichen und allgemeinen Schutz für die Durchführung allgemeiner und gefahrenspezifischer Notfallmaßnahmen, die sich an Bord der Beförderungseinheit befinden muss. Diese Schutzausrüstung ist für alle Gefahrzettel verwendbar. mit Zulassung für ADR-Sondervorschrift S2Fahrzeuge mit abgedeckten Ladeflächen (z.B. Planen- oder Kofferaufbau), welche flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt bis höchstens 60 °C oder die entzündbare Stoffe oder Gegenstände der Klasse 2 befördern... Inhalt: Koffer leer (als Auffangbehälter verwendbar) schriftliche Weisung Augenspülflüssigkeit Warnblinkleuchte LED mit Arbeitslicht Batterien LR20 MONO Schutzbrille Schutzhandschuh Schaufel Kanalabdeckung Atemschutz (Vollschutzmaske) Atemschutzfilter ABEK2HGP3 R DEN 14387:2004+A1:2008 - EN143:2021 - EN148/1 LED-Taschenlampe PELITM MityLite 1975Z0 Ausführung: Geprüfte, gas.-staub- und wasserdichte Sicherheitslampe aus besonders widerstandsfähigem und schlagfestem Polycarbonat, nicht leitfähig. ATEX Zone 0, zertifiziert. 1GEx ia op is IIC T4 Ga.Explosionsgeschützt Zone 0 Bitte beachten Sie, dass sich folgende Ausrüstungsgegenstände an Bord der Beförderungseinheit befinden müssen, da diese zur Grundausrüstung eines Fahrzeuges gehören. Mindestens ein Unterlegkeil* selbststehendes Warnzeichen* (z.B. Warnblinkleuchte, Warndreieck, Verkehrsleitkegel) Warnweste* (für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung) *Sie sind daher nicht Bestandteil dieses Angebots, müssen aber vorhanden sein! Darüber hinaus können unten aufgeführte Ausrüstungsgegenstände von diversen Unternehmen zur Be- und Entladung sowie beim Betreten des Firmengeländes gefordert bzw. verlangt werden:(sie entsprechen keiner ADR-Vorschrift)leichte SchutzbekleidungSchutzstiefelUmweltschutzset (Eimer, Schaufel/Besen und Ölbinder) Der Inhalt dieser Schutzausrüstung erfüllt alle ADR-Anforderungen. Hier finden Sie weitere Gefahrgut ADR Koffer...
Basisausrüstung für Fahrzeuge von 3,5 t bis 7,5 t, geeignet für alle Gefahrzettel der Muster 1 bis 9A mit Atemschutz. Gemäß Abschnitt 8.1.5 des ADR Ausrüstung für den persönlichen und allgemeinen Schutz für die Durchführung allgemeiner und gefahrenspezifischer Notfallmaßnahmen, die sich an Bord der Beförderungseinheit befinden muss. Diese Schutzausrüstung ist für alle Gefahrzettel verwendbar. ohne Zulassung für Sondervorschrift S2 Inhalt: 1x Feuerlöscher ABC 2 kg 1x Feuerlöscher ABC 6 kg 2x Warntafel orange 400 x 300 mm klappbar (vorn/hinten) Koffer leer (als Auffangbehälter verwendbar) schriftliche Weisung Augenspülflüssigkeit Warnblinkleuchte LED mit Arbeitslicht Batterien LR20 MONO Schutzbrille Schutzhandschuh Taschenlampe gummiert Schaufel Kanalabdeckung Atemschutz (Vollschutzmaske) Atemschutzfilter ABEK2HGP3 R DEN 14387:2004+A1:2008 - EN143:2021 - EN148/1 Bitte beachten Sie, dass sich folgende Ausrüstungsgegenstände an Bord der Beförderungseinheit befinden müssen, da diese zur Grundausrüstung eines Fahrzeuges gehören. Mindestens ein Unterlegkeil* selbststehendes Warnzeichen* (z.B. Warnblinkleuchte, Warndreieck, Verkehrsleitkegel) Warnweste* (für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung) *Sie sind daher nicht Bestandteil dieses Angebots, müssen aber vorhanden sein! Darüber hinaus können unten aufgeführte Ausrüstungsgegenstände von diversen Unternehmen zur Be- und Entladung sowie beim Betreten des Firmengeländes gefordert bzw. verlangt werden:(sie entsprechen keiner ADR-Vorschrift)leichte SchutzbekleidungSchutzstiefelUmweltschutzset (Eimer, Schaufel/Besen und Ölbinder) Der Inhalt dieser Schutzausrüstung erfüllt nicht die ADR-Anforderung für nachfolgend aufgeführte Gefahrzettel: ADR Sondervorschrift S2Fahrzeuge mit abgedeckten Ladeflächen (z.B. Planen- oder Kofferaufbau), welche flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt bis höchstens 60 °C oder die entzündbare Stoffe oder Gegenstände der Klasse 2 befördern... Hier finden Sie weitere Gefahrgutausrüstungen
Basisausrüstung für Fahrzeuge bis 3,5 t, geeignet für die Gefahrzettel der Muster: 1, 1.4, 1.5, 1.6, 2.1, 2.2, 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 6.2, 7A, 7B, 7C, 7D, 7E Gemäß Abschnitt 8.1.5 des ADR Ausrüstung für den persönlichen und allgemeinen Schutz für die Durchführung allgemeiner und gefahrenspezifischer Notfallmaßnahmen, die sich an Bord der Beförderungseinheit befinden muss. Diese Schutzausrüstung ist nur für die Gefahrzettel der nachfolgenden Muster: 1, 1.4, 1.5, 1.6 2.1, 2.2 3 4.1, 4.2, 4.3 5.1, 5.2 6.2 7A, 7B, 7C, 7D, 7E geeignet. Inhalt: 2x Feuerlöscher ABC 2 kg 1x Warntafel orange 400 x 300 mm klappbar (hinten) 1x Warntafel orange 300 x 120 mm klappbar (vorn)wenn aus bautechnischen Gründen keine Warntafel 400x300 mm angebracht werden kann! Koffer leer (als Auffangbehälter verwendbar) schriftliche Weisung Augenspülflüssigkeit Warnblinkleuchte LED mit Arbeitslicht Batterien LR20 MONO Schutzbrille Schutzhandschuh Taschenlampe gummiert Schaufel Kanalabdeckung Bitte beachten Sie, dass sich folgende Ausrüstungsgegenstände an Bord der Beförderungseinheit befinden müssen, da diese zur Grundausrüstung eines Fahrzeuges gehören. Mindestens ein Unterlegkeil* selbststehendes Warnzeichen* (z.B. Warnblinkleuchte, Warndreieck, Verkehrsleitkegel) Warnweste* (für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung) *Sie sind daher nicht Bestandteil dieses Angebots, müssen aber vorhanden sein! Darüber hinaus können unten aufgeführte Ausrüstungsgegenstände von diversen Unternehmen zur Be- und Entladung sowie beim Betreten des Firmengeländes gefordert bzw. verlangt werden:(sie entsprechen keiner ADR-Vorschrift)leichte SchutzbekleidungAtemschutzSchutzstiefelUmweltschutzset (Eimer, Schaufel/Besen und Ölbinder) Der Inhalt dieser Schutzausrüstung erfüllt nicht die ADR-Anforderung für nachfolgend aufgeführte Gefahrzettel: Nummer: 2.3 giftige Gase Nummer: 6.1 giftige Stoffe Nummer: 8 ätzende Stoffe Nummer: 9 verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände sowie ADR Sondervorschrift S2Fahrzeuge mit abgedeckten Ladeflächen (z.B. Planen- oder Kofferaufbau), welche flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt bis höchstens 60 °C oder die entzündbare Stoffe oder Gegenstände der Klasse 2 befördern... Hier finden Sie weitere Gefahrgutausrüstungen
Die klappbare Warntafel in den Maßen 400 x 300 mm bietet dank ihrer orangefarbenen, retroreflektierenden Oberfläche eine hohe Sichtbarkeit im Straßenverkehr. Mit einem umlaufenden schwarzen Rand von ca. 15 mm Breite versehen, sorgt sie für zusätzliche Kontraststärke. Das Produkt wird inklusive Befestigungsmaterial geliefert, um eine einfache Montage zu gewährleisten.
Geeignet für die Gefahrzettel der Muster: 1, 1.4, 1.5, 1.6, 2.1, 2.2, 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 6.2, 7A, 7B, 7C, 7D, 7E Gemäß Abschnitt 8.1.5 des ADR Ausrüstung für den persönlichen und allgemeinen Schutz für die Durchführung allgemeiner und gefahrenspezifischer Notfallmaßnahmen, die sich an Bord der Beförderungseinheit befinden muss. Diese Schutzausrüstung ist nur für die Gefahrzettel der nachfolgenden Muster: 1, 1.4, 1.5, 1.6 2.1, 2.2 3 4.1, 4.2, 4.3 5.1, 5.2 6.2 7A, 7B, 7C, 7D, 7E geeignet. Inhalt: Koffer leer (als Auffangbehälter verwendbar) schriftliche Weisung Augenspülflüssigkeit Warnblinkleuchte LED mit Arbeitslicht Batterien LR20 MONO Schutzbrille Schutzhandschuh Taschenlampe gummiert Schaufel Kanalabdeckung Bitte beachten Sie, dass sich folgende Ausrüstungsgegenstände an Bord der Beförderungseinheit befinden müssen, da diese zur Grundausrüstung eines Fahrzeuges gehören. Mindestens ein Unterlegkeil* selbststehendes Warnzeichen* (z.B. Warnblinkleuchte, Warndreieck, Verkehrsleitkegel) Warnweste* (für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung) *Sie sind daher nicht Bestandteil dieses Angebots, müssen aber vorhanden sein! Darüber hinaus können unten aufgeführte Ausrüstungsgegenstände von diversen Unternehmen zur Be- und Entladung sowie beim Betreten des Firmengeländes gefordert bzw. verlangt werden:(sie entsprechen keiner ADR-Vorschrift)leichte SchutzbekleidungAtemschutzSchutzstiefelUmweltschutzset (Eimer, Schaufel/Besen und Ölbinder) Der Inhalt dieser Schutzausrüstung erfüllt nicht die ADR-Anforderung für nachfolgend aufgeführte Gefahrzettel: Nummer: 2.3 giftige Gase Nummer: 6.1 giftige Stoffe Nummer: 8 ätzende Stoffe Nummer: 9 verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände sowie ADR Sondervorschrift S2Fahrzeuge mit abgedeckten Ladeflächen (z.B. Planen- oder Kofferaufbau), welche flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt bis höchstens 60 °C oder die entzündbare Stoffe oder Gegenstände der Klasse 2 befördern... Hier finden sie weitere Gefahrgut ADR-Koffer...
Geeignet für alle Gefahrzettel der Muster 1 bis 9A mit Atemschutz. Gemäß Abschnitt 8.1.5 des ADR Ausrüstung für den persönlichen und allgemeinen Schutz für die Durchführung allgemeiner und gefahrenspezifischer Notfallmaßnahmen, die sich an Bord der Beförderungseinheit befinden muss. Diese Schutzausrüstung ist für alle Gefahrzettel verwendbar. ohne Zulassung für Sondervorschrift S2 Inhalt: Koffer leer (als Auffangbehälter verwendbar) schriftliche Weisung Augenspülflüssigkeit Warnblinkleuchte LED mit Arbeitslicht Batterien LR20 MONO Schutzbrille Schutzhandschuh Taschenlampe gummiert Schaufel Kanalabdeckung Atemschutz (Vollschutzmaske) Atemschutzfilter ABEK2HGP3 R DEN 14387:2004+A1:2008 - EN143:2021 - EN148/1 Bitte beachten Sie, dass sich folgende Ausrüstungsgegenstände an Bord der Beförderungseinheit befinden müssen, da diese zur Grundausrüstung eines Fahrzeuges gehören. Mindestens ein Unterlegkeil* selbststehendes Warnzeichen* (z.B. Warnblinkleuchte, Warndreieck, Verkehrsleitkegel) Warnweste* (für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung) *Sie sind daher nicht Bestandteil dieses Angebots, müssen aber vorhanden sein! Darüber hinaus können unten aufgeführte Ausrüstungsgegenstände von diversen Unternehmen zur Be- und Entladung sowie beim Betreten des Firmengeländes gefordert bzw. verlangt werden:(sie entsprechen keiner ADR-Vorschrift)leichte SchutzbekleidungSchutzstiefelUmweltschutzset (Eimer, Schaufel/Besen und Ölbinder) Der Inhalt dieser Schutzausrüstung erfüllt nicht die ADR-Anforderung für nachfolgend aufgeführte Gefahrzettel: ADR Sondervorschrift S2Fahrzeuge mit abgedeckten Ladeflächen (z.B. Planen- oder Kofferaufbau), welche flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt bis höchstens 60 °C oder die entzündbare Stoffe oder Gegenstände der Klasse 2 befördern... Hier finden Sie weitere Gefahrgut ADR Koffer...
Die Parkwarntafel im Format 285 x 285 mm ist rechtsweisend und mit witterungsbeständiger Mikroprismenfolie Typ III ausgestattet. Sie entspricht den Vorschriften gemäß § 17 der Straßenverkehrsordnung (StVO) und ist gemäß § 22a StVO, Abs.1 Nr. 9 bauartgenehmigt. Die Vorderseite ist weiß und retroreflektierend nach DIN 67520, während die Diagonalstreifen rot lasierend nach DIN 6171 gestaltet sind. Diese Warntafel bietet eine klare und gut sichtbare Kennzeichnung für Parkzonen gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Die Schutzbrille nach DIN EN166 bietet eine vollständige Sicht und direkte Belüftung dank ihrer rundum perforierten Fassung. Das verstellbare Kopfband sorgt für hohen Tragekomfort und optimalePassform. Ideal für sicheres Arbeiten in verschiedenen Umgebungen.
Die klappbare Warntafel mit den Maßen 300 x 120 mm ist eine zuverlässige Wahl für die Kennzeichnung von Fahrzeugen. Die Vorderseite ist orange und retroreflektierend gestaltet, was eine erhöhte Sichtbarkeit gewährleistet. Ein umlaufender schwarzer Rand mit ca. 15 mm Breite verstärkt die Warnwirkung. Zusätzlich wird das benötigte Befestigungsmaterial mitgeliefert, um eine einfache Montage zu ermöglichen.Achtung! Die Verwendung dieser Tafel liegt in der alleinigen Verantwortung des Anwenders!
Die Augenspülflasche mit 250 ml Natriumchloridlösung (0,9%) ist ideal zum Ausspülen von Fremd-körpern wie Holz- und Metallsplittern, Staub und Schmutz. Schnelle und effektive Hilfe im Notfall.
Inhalt: 0.25 Ltr (23,76 € / 1 Ltr)
Die Warntafel mit den Maßen 400 x 300 mm bietet mit ihrer orangefarbenen Vorderseite und dem retroreflektierenden Material eine optimale Sichtbarkeit. Ein umlaufender schwarzer Rand mit ca. 15 mm Breite sorgt für zusätzliche Kontraste und erhöht die Aufmerksamkeit im Straßenverkehr.
Diese rechtsweisende Warnmarkierung für Hubladebühnen entspricht den gesetzlichen Vorschriften gemäß § 53b StVZO. Hergestellt aus Hochreflexfolie Typ II in den Farben rot/weiß, ist sie bauartgenehmigt und trägt eine Prüfnummer. Die Markierung ist speziell darauf ausgelegt,auf die Gefahr hinzuweisen und die Sicherheit im Verkehr zu gewährleisten.
Die ECE 70/01 Heckmarkierung rechts und links "LKW" in Selbstklebefolie bietet eine zuverlässige retroreflektierende Folie vom Typ III. In Deutschland besteht keine Pflicht, Heckmarkierungen an LKW gemäß ECE 70.00 oder 70.01 anzubringen, jedoch sind sie gemäß BMV, Verkehrsblatt 1994, S. 525 f zugelassen. Die ECE- Markierung ist seit dem 01.01.1996 in verschiedenen Ländern vorgeschrieben, insbesondere in Österreich, Schweiz, Dänemark, Schweden, Belgien, Holland, England, Tschechische Republik, Polen,Italien, Frankreich und Spanien. Dieser Satz enthält je ein linksweisendes und ein rechtsweisendes Schild.
Die ECE 70/01 Heckmarkierung "Anhänger/Auflieger" in Aluminium bietet eine zuverlässige retroreflektierende Beschilderung vom Typ III. In Deutschland besteht keine Pflicht, Heckmarkierungen an LKW gemäß ECE 70.00 oder 70.01 anzubringen, jedoch sind sie gemäß BMV, Verkehrsblatt 1994, S. 525 f zugelassen.Referenznummern: 1300186; 90183; 8840207112Die ECE-Markierung ist seit dem 01.01.1996 in verschiedenen Ländern vorgeschrieben, insbesonderein Österreich, Schweiz, Dänemark, Schweden, Belgien, Holland, England, Tschechische Republik, Polen,Italien, Frankreich und Spanien. Dieser Satz enthält zwei Schilder.
Die PELI MityLite Ex-Leuchte ist eine zuverlässige und sichere Taschenlampe, die gemäß den ATEX-Vorschriften zertifiziert ist. Mit einer Xenon-Glühlampe bietet sie eine helle Beleuchtung für den Einsatz in explosionsgefährdeten Umgebungen. Die Zündschutzart Ex CE 0035 und die Zonenklassifizierungen (Zone 1 und Zone 2) gemäß SNCH 05 ATEX 3806 und SNCH 05 ATEX 3807 stellen sicher, dass diese Taschenlampe für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen geeignet ist. Mit ihrer robusten Bauweise und der Schutzart ATEX Zone 0 (Kategorie 1) bietet sie eine zuverlässige Beleuchtungslösung für anspruchsvolle Arbeitsumgebungen.Technische Daten: Lichtquelle: LED mit 117 Lumen Gehäuse: antistatisches PC/PBT, robustes Polycarbonat Wasserdichtigkeit: bis 150 m Reichweite: ca. 50 m Abmessung: 120 x 17 mm inkl. 2 AAA-Batterien
Gummierte LED-Taschenlampe: Klein, leicht, perfekt geeignet für Auto, Tasche und Werkzeugkasten!Technische Daten: LED: Superhelle 3 LED Taschenlampe Lichtstärke: 12 Lumen Fokussierter Strahl sichtbar bis zu 20 Metern Außergewöhnliche Autonomie von 30 Stunden im Dauereinsatz Batterie: 2 AA-Batterien (nicht im Lieferumfang enthalten) Abmessungen: Breite 150 mm, Tiefe 42 mm, Höhe 42 mm Farbe: Schwarz Spezifikationen: Wasserdicht und schlagfest
Unser 6 kg Pulverfeuerlöscher bietet eine zuverlässige Lösung für den Brandschutz in verschiedenen Umgebungen. Mit einer Löschleistung von 43 A, 233 B und C ist er äußerst effektiv gegen verschiedene Brandklassen. Der Dauerdrucklöscher verfügt über einen Löschmittelbehälter aus hochwertigem Stahlblech und ein Druckhebelventil, das sowohl das Tragen als auch das Auslösen des Löschmittels erleichtert. Mit insgesamt 12 Löschmitteleinheiten (LE) bietet er eine solide Leistung im Notfall.Technische Daten: Löschleistung: 43 A 233 B und C Löschmitteleinheiten: 12 (LE) Pulver-Feuerlöscher mit Löschmittelbehälter aus hochwertigem Stahlblech und Druckhebelventil dient gleichzeitig zum Tragen und Auslösen Prüfmarke für ADR: inklusive
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Der Atemschutzfilter für die Vollschutzmaske A2B2E2K2HgP3 ist ein Kegelstumpfförmiger Mehrbereichs-Kombifilter mit Rundgewindeanschluss nach DIN EN 148-1 im Oberteil. Gemäß DIN EN 14387 bietet er Schutz gegen organische Gase und Dämpfe (unter Beachtung des Siedepunkts), anorganische Gase und Dämpfe, Schwefeldioxid, Ammoniak sowie Partikel giftiger und hochgiftiger Stoffe. Die Lagerung sollte bei Raumtemperatur erfolgen und vor Kälte, Hitze und Feuchtigkeit geschützt sein. Ideal für den Einsatz in verschiedenen Arbeitsumgebungen, um eine zuverlässige Atemschutzleistung zu gewährleisten.
Unsere Atemschutzmaske "VOLL" von Climax S.A. ist eine Panorama-Vollmaske, hergestellt aus Naturkautschuk, und verfügt über eine unzerbrechliche Schutzscheibe. Mit sechs elastischen Gummi-bändern und einem Einatmungsventil nach DIN 3138 sowie zwei Ausatmungsventilen bietet sie erst-klassigen Schutz. Die Lieferung erfolgt ohne Filter gemäß DIN EN 136:1998 und CE-zertifiziert.
Unsere Mehrweg-Halbmaske "HALB" bietet zuverlässigen Atemschutz und besteht aus hochwertigem thermoplastischem Kunststoff. Die Lieferung erfolgt inklusive zwei Kombinationsfiltern A1B1E1K1-P3 D gemäß den Normen EN 14387:2004, EN 140:1999 und CE-zertifiziert.
Diese rechtsweisende Warnmarkierung für Hubladebühnen erfüllt die gesetzlichen Anforderungengemäß § 53b StVZO. Hergestellt aus PVC-Gewebe und in einer genähten Ausführung gefertigt,misst sie 250 x 400 mm. Die Markierung ist retroreflektierend in den Farben weiß/rot und entspricht dem Standard RA2/C. Zudem wurde sie bauartgeprüft.Bitte beachten Sie, dass die Lieferung ohne Halter erfolgt.
Das "Angles Morts" Schild ist gemäß den Vorschriften der französischen Straßenverkehrsordnung entwickelt, um vor schweren Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen undtoten Winkels zu warnen. Seit dem 01.01.2021 müssen Fahrzeuge entsprechend ausgestattet sein, um Geldbußen zuvermeiden. Verstöße gegen diese Vorschrift können mit einer Geldbuße geahndet werden!
Effiziente Kennzeichnung und Gefahrgut-Ausrüstung für Ihre Fahrzeugflotte
Die sichere und vorschriftsmäßige Kennzeichnung von Gefahrguttransporten ist essenziell für Unternehmen, die LKWs, Transporter, Anhänger oder Auflieger im Einsatz haben. Mit einer korrekten Gefahrgut-Kennzeichnung erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Vorgaben wie ADR und GGVS, sondern schützen auch Menschen, Umwelt und Ihre Güter. Der SVG Online-Shop bietet Ihnen eine breite Auswahl an Produkten für die Kennzeichnung und Gefahrgut-Ausrüstung – perfekt zugeschnitten auf die Bedürfnisse von Fuhrparkmanagern, Werkstätten und Logistikunternehmen.
- Gesetzliche Anforderungen erfüllen:
Die ADR-Vorschriften sowie nationale Regelungen wie die GGVS schreiben vor, dass Gefahrguttransporte klar gekennzeichnet sein müssen. Orangefarbene Tafeln, Gefahrzettel und Großzettel machen den Transport sicher und rechtssicher.
- Sicherheit für Mensch und Umwelt gewährleisten:
Ob entzündbare Stoffe, giftige Gase oder umweltgefährdende Substanzen: Die korrekte Kennzeichnung signalisiert Gefahren frühzeitig und minimiert das Risiko von Unfällen, Gesundheitsschäden oder Umweltschäden.
- Internationale Transporte erleichtern: Für grenzüberschreitende Transporte ist die Einhaltung internationaler Vorschriften wie ADR entscheidend. Fehlende oder unzureichende Kennzeichnungen können zu Verzögerungen, Bußgeldern oder Warenrückweisungen führen.
- Warntafeln und Gefahrzettel: Orangefarbene Warntafeln und Gefahrzettel sind essenziell für die Sicherheit bei Gefahrguttransporten. Sie zeigen an, um welche Gefahrgutklasse es sich handelt, und stellen sicher, dass Ihre Transporte den ADR-Anforderungen entsprechen. Im SVG Online-Shop finden Sie Produkte für alle Klassen, von entzündbaren Flüssigkeiten (Klasse 3) bis hin zu umweltgefährdenden Stoffen (Klasse 9).
- Zubehör und Halterungen:
Für eine sichere und langlebige Anbringung sind hochwertige Halterungen unverzichtbar. Der SVG Online-Shop bietet Zubehör, das selbst widrigsten Wetterbedingungen standhält, und sorgt dafür, dass Ihre Tafeln und Zettel sicher befestigt bleiben.
- ADR-konforme Gefahrgutausrüstung: Zusätzlich zu Kennzeichnungen bietet der SVG Online-Shop eine umfangreiche Auswahl an ADR-Sätzen, die unter anderem Feuerlöscher, Schutzausrüstungen und Warnmaterialien umfassen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Fahrer bestens für den Gefahrguttransport ausgestattet sind.
- Logistik und Speditionen:
Für Fuhrparks mit hohen Transportvolumina sind robuste und langlebige Kennzeichnungen unverzichtbar. Unsere Lösungen erleichtern die Verwaltung der Flotte und sichern einen reibungslosen Ablauf auch bei komplexen Gefahrguttransporten.
- Bau- und Agrarindustrie:
Bau- und Agrarunternehmen transportieren häufig entzündbare Stoffe, Gase oder Chemikalien. Der SVG Online-Shop bietet speziell für diese Branchen optimierte Kennzeichnungen und Gefahrgutausrüstungen, die auch unter anspruchsvollen Bedingungen zuverlässig funktionieren.
- Werkstätten: Werkstätten, die Gefahrguttransporter warten oder ausstatten, profitieren von hochwertigen Produkten, die sich leicht montieren und ersetzen lassen. Unsere Gefahrgutzubehör-Lösungen garantieren schnelle und effektive Reparaturen.
- Fehlerhafte Zuordnung von Gefahrklassen: Achten Sie darauf, dass die verwendeten Gefahrzettel den transportierten Stoffen exakt zugeordnet sind. Fehlerhafte Zettel können Bußgelder nach sich ziehen.
- Mangelhafte Sichtbarkeit: Warntafeln und Gefahrzettel müssen auch bei schlechten Lichtverhältnissen klar erkennbar sein. Im SVG Online-Shop finden Sie Produkte mit hervorragender Sichtbarkeit.
- Unzureichendes Material: Minderwertige Kennzeichnungen können durch Witterungseinflüsse beschädigt werden. Setzen Sie auf wetterfeste und langlebige Materialien, wie sie im SVG Online-Shop erhältlich sind.
Profitieren Sie von hochwertiger, ADR-konformer Ausrüstung, einer breiten Produktauswahl, individueller Beratung und schnellen Lieferungen, die Ihre Gefahrguttransporte sicher und effizient gestalten.
- Qualität und Konformität:
Alle Produkte entsprechen den ADR- und GGVSEB-Vorschriften und sind speziell für den täglichen Einsatz konzipiert.
- Große Auswahl und Verfügbarkeit: Unser Sortiment deckt alle Gefahrgutklassen und Transportanforderungen ab – von Standardprodukten bis hin zu maßgeschneiderten Lösungen.
- Persönliche Beratung durch Experten: Unser erfahrenes Team hilft Ihnen, die optimalen Produkte für Ihre Anforderungen auszuwählen.
- Schnelle und sichere Lieferung: Mit flexiblen Versandoptionen sorgen wir dafür, dass Ihre Bestellung rechtzeitig eintrifft – damit Ihre Transporte keine Verzögerungen erfahren.
FAQ: Wichtige Fragen rund um Kennzeichnung und Gefahrgut-Ausrüstung
Warum ist die richtige Kennzeichnung wichtig?
Gefahrgut-Kennzeichnungen sind gesetzlich vorgeschrieben und schützen Fahrer, Passanten und die Umwelt vor potenziellen Risiken.
Welche Produkte benötige ich für ADR-Transporte?
Sie benötigen Warntafeln, Gefahrzettel für die jeweilige Gefahrgutklasse und je nach Transportgut weitere Schutzausrüstungen.
Sind alle Produkte im SVG Online-Shop ADR-konform?
Ja, unser gesamtes Sortiment entspricht den ADR-Vorgaben und nationalen Regelungen wie der GGVS.
Wie finde ich die passende Kennzeichnung für meine Transporte?
Unser Team hilft Ihnen gerne, die richtigen Produkte für Ihren Bedarf auszuwählen. Nutzen Sie unseren Beratungsservice!