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Scheibenfrostschutz 60 Liter Konzentrat -60°C

Produktinformationen für:
"Scheibenfrostschutz 60 Liter Konzentrat -60°C"
Sorgen Sie mit dem zuverlässigen Scheibenfrostschutz, angereichert mit Reinigungssubstanzen (Tensiden),
für klare Sicht und sicheres Fahren bei frostigen Temperaturen. Geeignet für alle KFZ-Scheibenwasch-
anlagen, Polycarbonatscheiben und Fächerstrahldüsen, bietet dieses methanolfreie Produkt zusätzlichen
Schutz durch enthaltene Bitterstoffe, um das Verschlucken durch Kinder zu verhindern.

Spezifikationen:

  • Inhalt: 60 Liter, Gebinde
  • Inhaltsstoffe gemäß Verordnung EG Nr. 648/2004: Unter 5 % anionische Tenside,
    Duftstoffe, Citral, d-Limonen
  • Biologisch abbaubar
  • Geeignet für Polycarbonatscheiben und Fächerstrahldüsen


Mischtabelle
:

  • 2 Teile Frostschutz zu 1 Teil Wasser für Frostschutz bis -30°C
  • 1 Teil Frostschutz zu 1 Teil Wasser für Frostschutz bis -20°C
  • 1 Teil Frostschutz zu 2 Teilen Wasser für Frostschutz bis -10°C
  • 1 Teil Frostschutz zu 3 Teilen Wasser für Frostschutz bis -5°C

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Gefahrgut ADR Koffer 1
Schutzausrüstung nach ADR/GGVSEB 8.1.5 geeignet für Gefahrzettel-Klassen: 1, 1.4, 1.5, 1.6, 2.1, 2.2, 5.1, 5.2, 6.2, 7A, 7B, 7C, 7D, 7E (ohne Atemschutz)Ausrüstung für den persönlichen und allgemeinen Schutz für die Durchführung allgemeiner und gefahrenspezifischer Notfallmaßnahmen,die sich gemäß Abschnitt 8.1.5 des ADR an Bord der Beförderungseinheit befinden muss.Der Inhalt erfüllt nicht die ADR-Anforderung für nachfolgend aufgeführte Gefahren-Klassen:Klasse 2.3 giftige GaseKlasse 3 entzündbare flüssige StoffeKlasse 4.1 entzündbare feste StoffeKlasse 4.3 Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bildenKlasse 6.1 giftige StoffeKlasse 8 ätzende StoffeKlasse 9 verschiedene gefährliche Stoffe und GegenständeADR Sondervorschrift S2:Fahrzeuge mit abgedeckten Ladeflächen (z.B. Planen- oder Kofferaufbau), welche flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt bis höchstens 60 °Coder die entzündbare Stoffe oder Gegenstände der Klasse 2 befördern, dürfen nur mit solch einem Beleuchtungsgerät betreten werden.Beachten Sie bitte,dass sich nachfolgend aufgeführte Ausrüstungen an Bord der Beförderungseinheit befinden müssen! Da diese Ausrüstungsgegenständezur Grundausrüstung eines Fahrzeuges gehören, sind sie nicht Bestandteil dieses Angebotes.1 Unterlegkeil1 selbststehende Warnzeichen (z.B. Warnblinkleuchte, Warndreieck)1 Warnweste (für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung)Weiterhin können unten aufgeführte Ausrüstungsgegenstände von diversen Unternehmen zur Be- und Entladung sowie beim Betretendes Firmengeländes gefordert bzw. verlangt werden:(sie entsprechen keiner ADR-Grundlage)leichte SchutzbekleidungHalbmaske mit FilterSchutzstiefelUmweltschutzset (Eimer, Schaufel/Besen und Ölbinder)Inhalt: 1 Koffer 1 schriftliche Weisung 1 Augenspülflüssigkeit 1 Warnblinkleuchte LED mit Arbeitslicht 2 Batterien LR20 MONO 1 Schutzbrille 1 Schutzhandschuh 1 Taschenlampe gummiert

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