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Zurrgurt LC 2500 daN 10 m Langhebelzugratsche 550 daN

Produktinformationen für:
"Zurrgurt LC 2500 daN 10 m Langhebelzugratsche 550 daN"

  • Form: Zurrgurt mit beidseitig Spitzhaken und Langhebel-Ratsche, 2-teilig
  • Abmessungen: Länge Losende 9,5 m, Länge Festende 0,5 m, Gurtbreite 50 mm
  • Zugkraft (im direkten Zug): LC 2500 daN
  • Zusatzinformationen: Dehnung < 4%, scheuer- und abriebfest, hochverstärktes Polyestergewebe

Langhebelzugratsche:

  • Vorspannkraft 550 daN (STF) - ist die Kraft, welche durch die Handkraft aus der Ratsche als Vorspannkraft auf das Zurrmittel übertragen wird.
  • Handkraft (SHF) 50 daN (50 kg) - ist die Kraft, welche zum Spannen der Ratsche aufzubringen ist, also die Handkraft des Anwenders.
  • Achtung: Ratschenverlängerungen sind nicht zulässig und können zu schweren Verletzungen führen!

Zur exakten Berechnung der Zurrmittel empfehlen wir Ihnen die Trucker's Disc! Mit Hilfe dieses offiziellen Lehrmittels der Berufsgenossenschaft
können auch Sie schnell und einfach die korrekte Anzahl der Zurrgurte ermitteln!
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Regelmäßige Prüfungen

Zurrgurte sind in Abständen von längstens einem Jahr durch eine befähigte Person (Sachkundigen gem. DIN EN 12195-2 und VDI 2700, Blatt 3.1) zu prüfen.

Je nach Einsatzbedingungen können Prüfungen in kürzerer Zeit als einem Jahr erforderlich sein. Dies gilt insbesondere bei häufigem Einsatz,
erhöhtem Verschleiß, bei Korrosion oder Hitzeeinwirkung oder wenn aufgrund von Betriebserfahrung mit erhöhter Beschädigungsgefahr zu rechnen
ist. Während der Verwendungsdauer sind durch den Benutzer regelmäßige Sichtprüfungen zur Aufdeckung von Schäden, die den dauerhaften, sicheren
Gebrauch des Zurrgurts beeinflussen könnten, durchzuführen. Diese Prüfungen müssen sich auch auf die Verbindungselemente und die Kennzeichnung
erstrecken. Falls irgendein Zweifel über die Verwendungsfähigkeit besteht oder falls die erforderliche Kennzeichnung (Etikett) verloren gegangen ist sowie
nach Schadensfällen oder besonderen Vorkommnissen, die die Zugkraft beeinflussen können, ist der Zurrgurt für die Untersuchung durch einen Sachkundigen
außer Betrieb zu nehmen.

Beispiele für Fehler und Schäden, die die Verwendungsfähigkeit der Zurrgurte für eine dauerhafte, sichere Verwendung beeinträchtigen, sind:
Scheuerstellen an der Oberfläche, Längs- oder Querschnitte, Einschnitte oder Scheuerstellen an den Gurtbandrändern, Maschen oder Schlaufen, chemischer
Einfluss, beschädigte oder verformte Spann- oder Verbindungselemente. Reparaturen dürfen nur vom Hersteller bzw. durch Befähigte Personen/Sachkundige
durchgeführt werden.