Anzahl | Stückpreis |
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Bis 9 |
3,13 €*
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Bis 59 |
1,94 €*
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Bis 119 |
1,75 €*
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Ab 120 |
1,57 €*
|
Sofort verfügbar, Lieferzeit: 2-3 Tage
Produktnummer:
85001100
EAN:
4000850011009
Produktinformationen für:
"Persönliches Kontrollbuch DIN A5 30 Blatt"
"Persönliches Kontrollbuch DIN A5 30 Blatt"
Persönliches Kontrollbuch (Tageskontrollblatt) auch sog. Fahrtenbuch für Lenk- und Ruhezeiten
Beschreibung:
Anmerkung
Ausgenommen davon, sind Fahrzeuge die mit einem EG-Kontrollgerät bzw. einem Fahrtenschreiber
(Tachograph) ausgestattet sind. In diesen Fällen ist zwingend die Aufzeichnung auf den im Fahrzeug
verbauten Kontrollgeräten vorzunehmen. (§ 1 Abs. 7 FPersV)
Mitführpflicht
Fahrer von Fahrzeugen zur gewerblichen Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von
mehr als 2,8 t bis zu 3,5 t müssen gem. § 1 FPersV die Lenk- und Ruhezeiten einhalten und sind ver-
pflichtet ein persönliches Kontrollblatt zu führen. Alle Gewichtsangaben beziehen sich auf die zulässige
Gesamtmasse (ehem. Gesamtgewicht) des Gesamtgespanns. Die zulässige Gesamtmasse eines mitge-
führten Anhängers oder Sattelanhängers ist dabei einzubeziehen.
Das Kontrollbuch ist pro Mitarbeiter zu führen!
Ausnahmeregelung
Bei Fahrten um den Standort des Betriebes, wenn das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit
des Fahrers ausmacht und wenn nur Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert werden, die
der Fahrer in Ausübung seines Berufes benötigt ("Handwerkerregelung" § 18Nr.4 b FPersV). Mit der
neuen Fahrpersonalverordnung ist die Begrenzung auf einen Radius von 50 km für Fahrzeuge bis 3,5 t
aufgehoben worden! Da diese Ausnahmeregelung sehr heikel und undurchsichtig ausgelegt werden kann,
beraten wir Sie gern zu diesem Thema.
Beschreibung:
- Format: DIN A5 quer, 210 mm x 148 mm
- Inhalt: 30 Tageskontrollblätter, einzeln heraustrennbar, Anleitung zu den Lenk und Ruhezeiten,
Hinweise für Unternehmer und Fahrer (Musterseite), Bescheinigung über arbeitsfreie Tage
Anmerkung
Ausgenommen davon, sind Fahrzeuge die mit einem EG-Kontrollgerät bzw. einem Fahrtenschreiber
(Tachograph) ausgestattet sind. In diesen Fällen ist zwingend die Aufzeichnung auf den im Fahrzeug
verbauten Kontrollgeräten vorzunehmen. (§ 1 Abs. 7 FPersV)
Mitführpflicht
Fahrer von Fahrzeugen zur gewerblichen Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von
mehr als 2,8 t bis zu 3,5 t müssen gem. § 1 FPersV die Lenk- und Ruhezeiten einhalten und sind ver-
pflichtet ein persönliches Kontrollblatt zu führen. Alle Gewichtsangaben beziehen sich auf die zulässige
Gesamtmasse (ehem. Gesamtgewicht) des Gesamtgespanns. Die zulässige Gesamtmasse eines mitge-
führten Anhängers oder Sattelanhängers ist dabei einzubeziehen.
Das Kontrollbuch ist pro Mitarbeiter zu führen!
Ausnahmeregelung
Bei Fahrten um den Standort des Betriebes, wenn das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit
des Fahrers ausmacht und wenn nur Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert werden, die
der Fahrer in Ausübung seines Berufes benötigt ("Handwerkerregelung" § 18Nr.4 b FPersV). Mit der
neuen Fahrpersonalverordnung ist die Begrenzung auf einen Radius von 50 km für Fahrzeuge bis 3,5 t
aufgehoben worden! Da diese Ausnahmeregelung sehr heikel und undurchsichtig ausgelegt werden kann,
beraten wir Sie gern zu diesem Thema.