SVG Service und Vertrieb für das Verkehrsgewerbe GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufe über den Online-Shop
shop.svg-dresden.de

Unser Angebot im Internet richtet sich ausschließlich an gewerbliche Abnehmer/Unternehmen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können nicht einkaufen und werden somit nicht beliefert! Diese AGB gelten für alle Verträge, die über die Online-Plattform shop.svg-dresden.de zustande kommen, auch wenn die Ware durch den Käufer in einer unserer Geschäftsstellen abgeholt wird.

I. Allgemeines

(1) Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen uns (nachstehend auch „Lieferant“ genannt) und dem Kunden, die über die Internetplattform shop.svg-dresden.de zustande kommen.
(2) Kunde im Sinne dieser AGB sind Unternehmer (Gewerbetreibende). Darunter sind natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften zu verstehen, die mit uns ausschließlich im Rahmen ihrer selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne
des § 13 BGB können über die Internetplattform nicht einkaufen.
(3) Der Kunde ist vor dem Auslösen einer Bestellung verpflichtet, uns seine Eigenschaft als Unternehmer zu bestätigen.
(4) Alle Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten. Gleiches gilt für etwaige mündliche Abreden oder Zusagen, die von Mitarbeitern des Lieferanten abgegeben werden sowie für die Zusicherung
von Eigenschaften.

II. Angebot und Vertragsabschluss

(1) Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend.
(2) Bezugnehmend auf Angaben und Abbildungen im Webshop dienen diese nur der Veranschaulichung und verpflichten uns nicht zu bild- bzw. maßgetreuer Belieferung
(3) Aufträge gelten mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder ihrer Ausführung als verbindlich.
(4) Der Kunde erhält bei jeder Online-Bestellung eine Bestätigung, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist. Dies stellt noch keine Annahme des Kaufangebotes dar. Erst die Auftragsbestätigung gem. Abs. (3) löst den Vertragsabschluss aus.
(5) Für den Umfang der Lieferungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

III. Preisstellung

(1) Alle Preise im Online-Shop verstehen sich in Euro (netto) zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils anwendbaren gesetzlichen Höhe.
(2) Die Versandkosten sowie die Kosten der Verpackung werden gesondert berechnet und auf der Rechnung ausgewiesen.

IV. Lieferung und Waren-Rücknahme

(1) Sämtliche unsere Verpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.
(2) Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die bestellte Ware innerhalb der Lieferfrist das Lager verlassen hat oder dem Käufer die Versandbereitschaft gemeldet worden ist.
(3) Wird der Lieferant aufgrund eines Umstandes, den er oder ein Erfüllungsgehilfe zu vertreten hat, daran gehindert, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern (Lieferverzug), haftet er – unbeschadet der Haftungsbeschränkungen gem.
Ziff. XI. dieser Bedingungen – nach den gesetzlichen Bestimmungen. Beruht der Lieferverzug lediglich auf einer Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, kann der Käufer höchstens einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von maximal 15% des Preises (des verspäteten Teils) der Lieferung geltend machen.
(4) Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Hat der Käufer an der Teillieferung kein Interesse, so kann er unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten.
(5) Wir verkaufen ausschließlich an Gewerbetreibende, ein Widerrufsrecht wird deshalb ausgeschlossen. Grundsätzlich ist eine Warenrücknahme seitens des Lieferanten nicht möglich. Werden aus Gründen, gleich welcher Art, mangelfreie Waren zurückgenommen, so handelt es sich um ein Entgegenkommen, woraus keine Rechtspflicht abgeleitet werden kann. Die entstehenden Kosten für Wiedereinlagerung werden berechnet.
(6) Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so sind wir nach vorheriger Mahnung berechtigt, für den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) Ersatz zu verlangen. In diesem Falle sind wir berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen und den Käufer mit angemessener Fristverlängerung zu beliefern.
(7) Der Lieferant behält sich für den Fall der Nichtverfügbarkeit der Ware ein Rücktrittsrecht vor. Um von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen, verpflichtet sich der Lieferant,

  • a) den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und
  • b) etwa bereits erhaltene Zahlungen des Käufers unverzüglich zurück zu erstatten.

V. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt und Ereignisse, die den Lieferanten ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, berechtigen den Lieferanten, die Lieferung oder Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Gleiches gilt, wenn diese Hindernisse bei einem Vorlieferanten des Lieferanten eingetreten sind. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

VI. Versand

(1) Die Gefahr geht bei Versendung der Sache mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur, Abholer oder mit der Verladung auf eines unserer eigenen Transportfahrzeuge, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers auf den Käufer über.
(1a) Bei Selbstabholung erfolgt die Bereitstellung der Ware zur Selbstbeladung durch den Käufer/Abholer. Den Käufer/Abholer trifft die Pflicht zur Verladung und zur Ladungssicherung entsprechend den Vorschriften der §§ 22 und 23 StVO. Helfen unsere Mitarbeiter auf Wunsch des Käufers/Abholers die Ware auf das Fahrzeug zu verladen, werden diese lediglich zu dessen Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung wird hier ausdrücklich ausgeschlossen, insbesondere für die von unseren Mitarbeitern verursachten Schäden an Ware und Fahrzeug sowie der ordnungsgemäßen Ladungssicherung, da uns hier keinerlei Dispositionsrechte zustehen.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, die Ware bei Empfang auf erkennbare Transportschäden hin zu untersuchen und dem Frachtführer etwaige Transportschäden bei Übergabe aufzuzeigen und sich den Schaden von diesem bestätigen zu lassen. Als vorbehaltlos angenommen gilt eine Sendung, wenn der Empfänger oder Besteller nicht innerhalb von einem (1) Werktag beim Lieferant etwaige Ansprüche anmeldet.
(3) Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr ab dem Tag der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

VII. Sachmängelhaftung

(1) Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sowie erkennbarer Mängel sind dem Lieferanten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von einer (1) Woche nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Unversehrtheit der Verpackung hat der Käufer unmittelbar bei Anlieferung zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich uns anzuzeigen. Ferner hat der Käufer unverzüglich eine dokumentierte Tatbestandsaufnahme zu veranlassen und uns zu benachrichtigen. Andernfalls ist die Geltendmachung wegen etwaiger Mängel grundsätzlich ausgeschlossen.
(2) Die Ansprüche des Käufers auf Mängelbeseitigung sind vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch, d.h. Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsanspruch gerichtet. Der Lieferant hat das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei fehlgeschlagenen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen kann der Käufer Minderung beanspruchen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine vom Käufer zur Nacherfüllung gesetzte Frist ergebnislos verstrichen ist.
(3) Der Lieferant haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, welche auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten, seiner Vertretung oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit dem Lieferanten leichte Fahrlässigkeit angelastet wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haftet der Lieferant insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand entstanden sind.
(4) Der Kunde hat alle Rücksendungen auf seine Kosten zu veranlassen. Dem Käufer muss vor Rücksendung die schriftliche Zustimmung des Lieferanten vorliegen. Unfrei zurück gesendete Ware wird nicht entgegen genommen.
(5) Wir haften nicht für Werbeaussagen Dritter (z.B. Hersteller im Sinne des § 4 Abs. 1 und 2 Produkthaftungsgesetz oder seines Gehilfen) über die Beschaffenheit der Kaufsache oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache, soweit nicht die Unkenntnis von diesen Werbeaussagen auf grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht oder soweit die Werbeaussagen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt waren oder die Werbeaussagen die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnten.
(6) Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt bei neu hergestellten Artikeln ein Jahr ab Lieferung.

VIII. Zahlung

(1) Wir bieten als Zahlungsart PayPal, Kreditkarte, Lastschrift, Vorkasse, Nachnahme und Rechnung an.
Die Lieferung per Rechnung setzt eine positive Bonitätsprüfung voraus. Daher behalten wir uns vor, Ihre Bestellung nach erfolgter Bonitätsprüfung ggf. auf eine andere Zahlungsart abzuändern. In diesem Fall erhalten Sie nähere Informationen separat per E-Mail oder telefonisch nach Bearbeitung Ihrer Bestellung. Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Der Mindestbestellwert bei Zahlungsart Rechnung beträgt 100 Euro netto.
Warenversand per Nachnahme ist möglich, wobei alle Kosten und Gefahren vom Käufer zu tragen sind.
(1.1) Bei Selbstabholung in unseren Geschäftstellen (Dresden, Leipzig, Niederdorf, Erfurt) können Sie mit EC-Karte sowie Kreditkarte (MasterCard, VISA) und Bargeld zahlen.
(2) Bei Zahlungsverzug gem. § 286 BGB ist der Lieferant berechtigt, Zinsen in Höhe gem. § 288 BGB in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugschadens bleibt vorbehalten.
(3) Verschlechtern sich nach der Vereinbarung einer Stundung der Forderung die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers wesentlich und/oder wird aufgrund eingeholter Auskünfte seine Kreditwürdigkeit erheblich infragegestellt, ist der Lieferant berechtigt, Vorauszahlung oder die Stellung von Sicherheiten zu verlangen. Ist der Käufer mit einer Zahlung im Verzug, werden sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf das gewährte Ziel zur unverzüglichen Barzahlung fällig.
(4) Bei Zahlungseinstellung oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens werden alle unsere Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Fälligstellung bedarf. Wir sind in diesem Fall berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder angemessene Sicherheiten auszuführen und, wenn diese nicht geleistet sind, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
(5) Etwaige Berichtigungen der Rechnungen müssen von uns, ebenso wie eine Beanstandung seitens des Käufers, schriftlich und spätestens zwei (2) Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.

IX. Eigentumsvorbehalt

(1) Der Lieferant behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zum Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor (Vorbehaltsware). Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldo-Forderung des Lieferanten.
(2) Die Verarbeitung des Liefergegenstandes durch den Käufer wird stets für den Lieferanten vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, nicht dem Lieferanten gehörenden Gegenständen verarbeitet, umgebildet oder verbunden, so erwirbt der Lieferant Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes des Liefergegenstandes zum Anschaffungspreis der anderen Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung. Die durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehende Sache gilt als Vorbehaltsware. Der Käufer verwahrt die neue Sache für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes.
(3) Der Käufer ist widerruflich berechtigt, den Liefergegenstand im normalen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Er tritt dem Lieferanten jedoch alle künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seinen Kunden mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – bis zur Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware sicherheitshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf. Dabei ist ohne Belang, ob die weiterveräußerte Ware bearbeitet worden ist oder nicht. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Käufer uns mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung ab, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis
der Vorbehaltsware entspricht. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Käufer uns die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
(4) Der Käufer ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware mit eigenem Lagerbestand untrennbar zu vermengen mit der Folge, dass das zu unseren Gunsten vorbehaltene Alleineigentum an der Vorbehaltsware erlischt.
(5) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt.
(6) Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Insolvenz, Vergleich,  Gesamtvollstreckung), Wechselprotest oder wenn vergleichbare begründete Anhaltspunkte vorliegen, die eine Zahlungsunfähigkeit des Käufers nahelegen, sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Käufers zu widerrufen. Außerdem können wir nach vorheriger Androhung der Offenlegung der Sicherungsabtretung bzw. der Verwertung der abgetretenen Forderungen unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Käufer gegenüber dem Kunden verlangen.
(7) Sofern der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt, ist er auf Verlangen des Lieferanten verpflichtet, die Abtretung etwaigen Drittkäufern bekanntzugeben, dem Lieferanten die zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte zur Verfügung zu stellen und Unterlagen
auszuhändigen. Der Lieferant wird die von ihm gehaltenen Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als insgesamt 20 % übersteigt.
(8) Verletzt der Käufer seine Pflichten zur pfleglichen Behandlung des Eigentumsvorbehaltsgutes oder gerät in Zahlungsverzug, so kann der Lieferant die Sache herausverlangen. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung des Liefergegenstandes durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt. Nach Androhung der Verwertung mit Fristsetzung von zwei (2) Wochen ist der Lieferant berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder sonst zu versteigern. Der Verwertungserlös wird auf den Kaufpreis angerechnet.
(9) Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen.

X. Haftungsbeschränkung

(1) Soweit in diesen Geschäftsbedingungen sowie im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Alle in den vorliegenden Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche – auch Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, vorvertraglicher Pflichten und aus unerlaubter Handlung und sonstigen
Rechtsgründen sind ausgeschlossen. Das gleiche gilt für etwaige Ansprüche auf Schadensersatz wegen Sachmängeln und insbesondere auch für Mangelfolgeschäden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für den Fall, dass infolge Vorliegen des Tatbestands von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder einer Beschaffenheitsgarantie zwingend gehaftet wird. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
(3) Bezüglich Gebrauchtartikel wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

XI. Datenschutz

(1) Mit der veröffentlichten Datenschutzerklärung unterrichten wir unsere Kunden über Zweck und Umfang der Datenerhebung. Der Kunde akzeptiert die darin festgehaltene Verfahrensweise.

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Geltung nur des deutschen Rechts, Sonstiges

(1) Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist Dresden.
(2) Gerichtsstand ist Dresden.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie etwaiger Vereinbarungen selbst nicht berührt. In diesem Fall werden die Vertragsparteien die unwirksame Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende wirksame Regelung ersetzen, bzw. den wirtschaftlichen Erfolg auf andere rechtlich zulässige Weise erreichen.

Dresden, 23.07.2012

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