Persönliches Kontrollbuch (Tageskontrollblatt) auch sog. Fahrtenbuch für Lenk- und Ruhezeiten
Technische Daten- Abmessung 210 mm x 148 mm
- Format: DIN A5 quer
- Persönliches Kontrollbuch mit 30 Tageskontrollblättern
- perforiert, einzeln heraustrennbar
- Anleitung zu den Lenk und Ruhezeiten
- Hinweise für Unternehmer und Fahrer (Musterseite)
- Bescheinigung über arbeitsfreie Tage
Anmerkung
Ausgenommen davon, sind Fahrzeuge die mit einem EG-Kontrollgerät bzw. einem Fahrtenschreiber (Tachograph) ausgestattet sind. In diesen Fällen ist zwingend die Aufzeichnung auf den im Fahrzeug verbauten Kontrollgeräten vorzunehmen. (§ 1 Abs. 7 FPersV)
Mitführpflicht
Fahrer von Fahrzeugen zur gewerblichen Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t bis zu 3,5 t müssen gem. § 1 FPersV die Lenk- und Ruhezeiten einhalten und sind verpflichtet ein persönliches Kontrollblatt zu führen.
Alle Gewichtsangaben beziehen sich auf die zulässige Gesamtmasse (ehem. Gesamtgewicht)
des Gesamtgespanns. Die zulässige Gesamtmasse eines mitgeführten
Anhängers oder Sattelanhängers ist dabei einzubeziehen.
Das Kontrollbuch ist pro Mitarbeiter zu führen!
Ausnahmeregelung
Bei Fahrten um den Standort des Betriebes, wenn das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ausmacht und wenn nur Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert werden, die der Fahrer in Ausübung seines Berufes benötigt
("Handwerkerregelung" § 18Nr.4 b FPersV) Mit der neuen Fahrpersonalverordnung ist die
Begrenzung auf einen Radius von 50 km für Fahrzeuge bis 3,5 t aufgehoben wurden!
Da diese Ausnahmeregelung sehr heikel- und undurchsichtig ausgelegt werden kann, beraten wir Sie gern zu diesem Thema.